Geburt: Wenn die Mutter länger bleibt als die mittlere Verweildauer
Seit 2012 existiert eine Regelung in der Fallpauschalenvereinbarung, die sich bei Geburten mit der Verweildauer der Mutter befasst. Es geht um Fälle, in denen die Mutter im Krankenhaus verbleiben muss, weil das Neugeborene krank ist. Wenn die Mutter dann die mittlere Verweildauer erreicht hat, wird sie als Begleitperson abgerechnet. Die vollstationäre Behandlung der Mutter wird dann sozusagen abgeschlossen (§1 Abs. 5 FPV 2012).
Diese Regelung ist mal wieder eine, die man zwei bis drei Mal lesen muss, bevor sich die genaue Bedeutung erschließt und sie ist nicht ohne!
Problem
De facto wird für die Mutter mehr erlöst als früher, wenn die Verweildauer zwischen MVD und oGvd liegt. Es wird aber weniger erlöst, wenn sie über die oGvd hinaus gehen sollte. Entsprechend werden auch Fallprüfungen des MDK ausfallen:
- Wenn die VD der Mutter zwischen MVD und oGvd lag, wird die Kasse in Frage stellen, dass die Mutter wirklich gesund war.
- Wenn die VD der Mutter über die oGvd lag, wird die Kasse in Frage stellen, dass die Mutter wirklich krank war.
Hinzu kommt, dass die Krankenkasse des Säuglings nicht zwingend die gleiche ist, die die Mutter versichert hat. Dadurch entstehen unterschiedliche Interessenlagen zwischen den Kassen (DRG+Langliegertage gehen zu Lasten der Kasse der Mutter, Begleitpersonen gehen zu Lasten der Kasse des Kindes).
Zusammenfassend ist damit zu rechnen, dass es unerfreuliche Auseinandersetzungen zu der Frage geben könnte, wer nun eigentlich so krank war, dass Mutter und Neugeborenes im Krankenhaus verbleiben mussten. Da eine eindeutige Festlegung oftmals nicht möglich sein dürfte, lädt das mal wieder zu absurden Argumentationen auf beiden Seiten ein.
Quellen und Ressourcen
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Lösungsvorschlag
Es ist die Frage, ob man diese Regelung überhaupt umsetzen muss. Verschiedenartige Konflikte (mit geringem Streitwert!) mit dem Kostenträger sind vorprogrammiert. Die Umsetzung ist administrativ sehr aufwendig: Mutter simuliert entlassen und dann als Begleitperson wieder aufnehmen.
In der Regel geht es nicht um viel Geld. Da ist es empfehlenswert, bei der Entgeltverhandlung auf die Berechnung von Begleitpersonen zu verzichten und dafür an anderer Stelle ein Entgegenkommen der Kassenseite zu bekommen. Spart Zeit, Geld und Ärger…
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