Geburt: Wenn die Mutter länger bleibt als die mittlere Verweildauer

(c) Dron@fotoliaSeit 2012 existiert eine Regelung in der Fallpauschalenvereinbarung, die sich bei Geburten mit der Verweildauer der Mutter befasst. Es geht um Fälle, in denen die Mutter im Krankenhaus verbleiben muss, weil das Neugeborene krank ist. Wenn die Mutter dann die mittlere Verweildauer erreicht hat, wird sie als Begleitperson abgerechnet. Die vollstationäre Behandlung der Mutter wird dann sozusagen abgeschlossen (§1 Abs. 5 FPV 2012).

Diese Regelung ist mal wieder eine, die man zwei bis drei Mal lesen muss, bevor sich die genaue Bedeutung erschließt und sie ist nicht ohne!

Problem

De facto wird für die Mutter mehr erlöst als früher, wenn die Verweildauer zwischen MVD und oGvd liegt. Es wird aber weniger erlöst, wenn sie über die oGvd hinaus gehen sollte. Entsprechend werden auch Fallprüfungen des MDK ausfallen:

  1. Wenn die VD der Mutter zwischen MVD und oGvd lag, wird die Kasse in Frage stellen, dass die Mutter wirklich gesund war.
  2.  Wenn die VD der Mutter über die oGvd lag, wird die Kasse in Frage stellen, dass die Mutter wirklich krank war.

Hinzu kommt, dass die Krankenkasse des Säuglings nicht zwingend die gleiche ist, die die Mutter versichert hat. Dadurch entstehen unterschiedliche Interessenlagen zwischen den Kassen (DRG+Langliegertage gehen zu Lasten der Kasse der Mutter, Begleitpersonen gehen zu Lasten der Kasse des Kindes).

Zusammenfassend ist damit zu rechnen, dass es unerfreuliche Auseinandersetzungen zu der Frage geben könnte, wer nun eigentlich so krank war, dass Mutter und Neugeborenes im Krankenhaus verbleiben mussten. Da eine eindeutige Festlegung oftmals nicht möglich sein dürfte, lädt das mal wieder zu absurden Argumentationen auf beiden Seiten ein.

Quellen und Ressourcen

Selbständige Arbeit als Kodierfachkraft / MD-Managerin / Beraterin.

Klingt das für dich nach einer guten Idee?
Dann ist unser Partnerprogramm für dich gemacht!

Der Text aus der FPV: Erfolgt ein Verbleib der gesunden Mutter aufgrund des krankheitsbedingt behandlungsbedürftigen Neugeborenen, so ist ab Erreichen der abgerundeten mittleren Verweildauer der vollstationären DRG-Fallpauschale für die Mutter der Zuschlag für Begleitpersonen abzurechnen; § 1 Abs. 2 (regelt “Langliegerzuschläge”, Anm. des Verfassers) findet in diesem Fall für die Fallpauschale der gesunden Mutter keine Anwendung.

Definition des “krankheitsbedingt behandlungsbedürftigen Neugeborenen aus der FPV: Nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig in diesem Sinne sind alle Neugeborenen, für welche die DRG Fallpauschale P66D oder P67D abgerechnet werden kann.

Spezielle Fragen zur Kodierung und im MD-Management ohne aufwendige Recherche beantworten?
Unser online Praxis-Handbuch!

Lösungsvorschlag

Es ist die Frage, ob man diese Regelung überhaupt umsetzen muss. Verschiedenartige Konflikte (mit geringem Streitwert!) mit dem Kostenträger sind vorprogrammiert. Die Umsetzung ist administrativ sehr aufwendig: Mutter simuliert entlassen und dann als Begleitperson wieder aufnehmen.

Sie können schätzen, um wie viel Geld es gehen dürfte, wenn sie die Daten aus einem abgeschlossenen Jahr auswerten.

  1. Filtern Sie alle Neugeborenen (Geburt im eigenen Haus), die nicht mit P66D oder P67D abgerechnet wurden.
  2. Suchen Sie dazu die entsprechenden Fälle der Mütter (wird wohl per Hand gemacht werden müssen :-( )
  3. Suchen Sie bei den Müttern diejenige, die mit der DRG O60D (unkomplizierte Spontanentbindung) abgerechnet wurden.
  4. Ermitteln Sie die Anzahl Belegungstage über die mittlere Verweildauer hinaus. Diese multiplizieren Sie mit 45€ (warum?).
  5. Ermitteln Sie die Anzahl Langliegerzuschläge, die abgerechnet wurden. Diese multiplizieren Sie mit 175€ (Annäherung).
  6. Die Summe aus Schritt 4 könnten Sie etwa zusätzlich erlösen. Die Summe aus Schritt 5 werden Sie voraussichtlich komplett verlieren.

In der Regel geht es nicht um viel Geld. Da ist es empfehlenswert, bei der Entgeltverhandlung auf die Berechnung von Begleitpersonen zu verzichten und dafür an anderer Stelle ein Entgegenkommen der Kassenseite zu bekommen. Spart Zeit, Geld und Ärger…

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!