Heterotope Ossifikationen und ihre operative Entfernung

Heterotope Ossifikation des Ellenbogens

Die Verkalkung (heterotope Ossifikation) stellt eine spezielle Komplikationsform von Operationen am gebrochenen Knochen und bei Gelenksprothesen dar. Man versteht darunter Verkalkungsherde im Bereich der Weichteile (Muskulatur und Bindegewebe), die einige Wochen, bzw. Monate nach der Operation auftreten. Bei diesen Verkalkungen handelt es sich um Knochenneubildung in der nahen Umgebung des operierten Knochens, die – je nach individueller Begebenheit zu starken Schmerzen bis hin zu Bewegungseinschränkungen führen kann. Kodiert werden sie mit:

  • M61.5 Sonstige Ossifikation von Muskeln (wenn es Muskeln betrifft)
  • M25.8 Sonstige näher bezeichnete Gelenkkrankheiten (Wenn es periartikuläre Ossifikationen sind)
  • M67.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Synovialis und der Sehnen (Wenn es Sehnen betrifft)
  • L98.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Haut und der Unterhaut (kutane und subkutane Verkalkungen)

Problem

Bei Reoperationen zur Entfernung der verknöcherten Stellen, zur Entfernung von Osteosynthesematerial oder für Revisionseingriffe an Gelenksendoprothesen, gibt es unterschiedliche Ansichten über die korrekte Kodierung der Entfernung von Ossifikationen.

Einen spezifischen Kode für die Entfernung heterotoper Ossifikationen gibt es nicht. Manchmal wird dafür dann 5-782.0- Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion kodiert. Wenn man das für die Hüfte kodiert, kommt dann zum Beispiel 5-782.0f Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion: Femur proximal dabei heraus. Dieser Kode ist stark erlösrelevant und entsprechend wird bei der MDK-Prüfung konsequent gestrichen. Wie kann man damit umgehen und wie ist die Kodierung korrekt?

Bewertung/Lösungsvorschlag

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Grundsätzlich ist der Zugang im OPS-Kode enthalten. Das umfasst bei einer Reoperation natürlich die Eröffnung einer OP-Narbe. Das dabei mehr oder weniger Ossifikationen zu überwinden sind, ist nicht ungewöhnlich. Dennoch kann man argumentieren, dass diese (ebenso wie Verwachsungen im Bauchraum) mit einer eigenen Verschlüsselung dargestellt werden sollen.

Dabei ist aber die Kodierung 5-782.0 Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion nicht nur stark erlösrelevant, sie ist auch eher nicht korrekt. Es wird nicht ein Teil eines Knochens reseziert, sondern pathologisches Knochengewebe aus der Haut und Unterhaut. Das könnte man mit 5-894.x- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Sonstige verschlüsseln.

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Quelle

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