Zielvereinbarungen für Chefärzte
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu Zielvereinbarungen für Chefärzte am 10.05.13 veröffentlicht. Zielvereinbarungen sind in der vergangenen Zeit stark in der Kritik geraten, weil sie Anreize geben sollen, bestimmte Eingriffe / Behandlungen häufiger durchzuführen. Dadurch würden Behandlungen angeregt, deren medizinschen Notwendigkeit fraglich sei.
Die Empfehlungen enthalten dazu wenig handfeste Regelungen, sondern eher Absichtserklärungen, die unverfänglich sind. Die einzige Regelung, die etwas gehaltvoller ist, lautet:
[quote]Finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen dürfen nicht vereinbart werden, um die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung zu sichern.[/quote]
Leider trifft diese Forderung die tatsächliche Fehlsteuerung durch Zielvereinbarungen nicht. Zielvereinbarungen treffen eher selten Regelungen für einzelnen Eingriffe / Operationen und beziehen sich stattdessen auf den Gesamtumsatz der Abteilung (Casemix). Den Umsatz wiederum kann der Chefarzt beeinflussen durch Steigerung der Anzahl stationärer Aufnahmen oder durch Steuerung der durchzuführenden Eingriffe. Genau das sind Anreize, die sich am ökonomischen und nicht am qualitativen Ergebnis orientieren. Auch der Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, Armin Ehl, erkennt diesen Umstand, laut einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt.
Im Ergebnis sind diese Empehlungen ein zahnloser Tiger: sie sind leicht zu erfüllen, auch ohne die ökonomischen Anreize aus den Verträgen zu eliminieren. Thema verfehlt!
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