Bundesrat fordert Gesetz zur Krankenhausfinanzierung

Der Bundesrat fordert ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung, so ein Beschluss vom 03.05.2013.

Zitat: “Krankenhäuser müssen daher in der Lage sein, unabweisbare Kostensteigerungen (zum Beispiel durch Tariflohnerhöhungen, Kostensteigerungen im Bereich der Hygiene durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze, stark steigende Prämien für die Haftpflichtversicherungen und die steigenden Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ohne Mehrleistungen und ohne Personalabbau zu finanzieren.” Der vollständige Text:

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Seit der Bundesrat von Rot/Grün regierten Ländern dominiert wird, findet die Oppositionsarbeit anscheinend neue Kanäle. Allerdings stellt sich die Frage, wie die Forderungen bezahlt werden sollen. Immerhin ist die Krankenhausfinanzierung Ländersache. Ein politisch gewollter Effekt des DRG-Systems ist eine Marktbereinigung: Unrentable Krankenhäuser sollen durch die Pauschalvergütung defizitär werden und dann vom Markt verschwinden. Das wird von den verantwortlichen Politikern zwar niemals offen so gesagt, ist aber dennoch bundespolitisch klares Ziel. Nur auf der regionalen Ebene und etwas weniger ausgeprägt auf der Länderebene regt sich Widerstand, wenn ein Krankenhaus von Insolvenz bedroht wird.

Gegen diesen Hintergrund klingt die Gesetzesforderung des Bundesrates eher wie Wahlwerbung denn wie Ernst gemeinte Politik; “Waschen, aber nicht nass machen, bitte!”

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