Landessozialgericht urteilt über Pleurapunktion

Am 18.04.13 hat das LSG Rheinland Pfalz ein Urteil des SG Koblenz aufgehoben.

Die Klagende Klinik hatte eine Pleurapunktion bei einem gesundheitlich vorbelasteten Patienten (u. a. Leberzirrhose) vorgenommen. Der Erguss war klein und gekammert beim Vorliegen einer Pleuraschwarte. Der MDK sah die Verweildauer (4 Tage) als unbegründet an und die Klinik klagte.

Ein Sachverständiger hatte den Eingriff als “ambulant möglich” geschildert, hielt aber eine stationäre Behandlung mit einem Verweildauer von einem Tag für “sinnvoll”. In der ersten Instanz verlor die Klinik: Das Gericht urteilte, dass eine stationäre Aufnahme gar nicht stattfinden dürfen.

In der Berufung hat der Chefarzt der Klinik immer wieder inhaltlich begründete Stellungnahmen abgegeben und letztlich das Gericht damit überzeugt, obwohl der Gutachter immer vehementer sein Standpunkt (höchstens einen Tag) vertrat. Die Moral von der Geschicht: Nicht zu schnell einschüchtern lassen. Auch wenn die Zeichen auf Sturm stehen, kann man Gerichte mit guten Argumenten überzeugen. Zum Urteil in Volltext

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