Spenderorgane: Keine Bestechlichkeit, dennoch Strafprozess

Der ehemalige Leiter der Göttinger Transplantationschirugie hat bekanntlich Daten von Patienten gefälscht, um ihnen so einen möglichst schnellen Zugang zu Spenderorganen zu ermöglichen. Möglicherweise sind andere Patienten, deren Transplantation dringlicher war, dadurch gestorben. Hierfür wird  sich der Transplantationsmediziner nun vor Gericht verantworten müssen. Nicht bestätigt wurde jedoch der Verdacht auf Bestechlichkeit: Es soll seitens der Patienten kein Geld für die “Gefälligkeit” geflossen sein. Lesen sie den Artikel der Ärztezeitung, sowie den Artikel des Ärzteblattes.

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