Korrektur beim Risikostrukturausgleich

Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss einen Rechenfehler von etwa 450 Millionen Euro korrigieren. Entstanden war dieser bei der Ermittlung der Zuweisungen an Krankenkassen bezüglich des Risikostrukturausgleichs . Mehr dazu im Deutschen Ärzteblatt.

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