Leckende Inkontinenzwindel sind keine ausreichende Versorgung
Das LSG Berlin-Brandenburg hat ein Urteil gesprochen, das “ausreichend” in Zusammenhang mit Krankenkassenleistungen definiert.
Die Krankenkasse zwang eine komplett gelähmte Versicherte minderwertige Inkontinenzwindeln zu benutzen, weil diese preisgünstig von einem Vertragspartner geliefert wurden. Diese Windeln leckten, verloren Füllmaterial und lösten sich teilweise auf. Das Gericht stellt fest, dass so keine ausreichende Versorgung geleistet wird. Die Kasse muss die qualitativ bessere und teurere Alternative bezahlen.
Allerdings ist die Klägerin während des Prozesses gestorben. Ihre Enkelin führte den Prozess weiter und musste, um das Gericht zu überzeugen, die Qualitätsmängel im Verhandlungssaal demonstrieren.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 1 KR 263/11
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!