Auch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge müssen bremsen
Rettungs- und Feuerfahrzeuge im Einsatz haben eine besondere Sorgfaltspflicht, so lautet der Beschluss des BGH vom 16. Juli 2013. Ausschlaggebend sei der Fall eines Hamburger Feuerwehrmannes, der 2011 einen schweren Unfall verursachte, in dem er in eine Kreuzung fuhr, ohne an der roten Ampel abzubremsen. Es starben zwei Menschen und mehrere wurden schwer verletzt, als er mit einem Linienbus kollidierte. Mehr dazu in der Ärztezeitung.
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