Präimplantationsdiagnostik: Kasse muss nicht zahlen

Das Landessozialgericht in Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Präimplantationsdiagnostik (PID) bezahlen muss (LSG Baden-Württemberg L 4 KR 5058/12) .

Geklagt hatte ein Ehepaar, das von einer angeborenen Stoffwechselkrankheit betroffen ist. Die Eltern haben bereits Kinder, von denen eins von der Krankheit betroffen ist. Die Kasse argumentiert, sie können auf natürlichem Wege schwanger werden und durch Pränataldiagnostik die Krankheit feststellen lassen. Gegebenenfalls wäre eine Abtreibung dann möglich. Die Eltern lehnten diese Vorgehensweise ab, weil die Mutter weitere Schwangerschaftsabbrüche psychisch nicht mehr verkraften könne. Das Gericht folgt der Argumentation der Krankenkasse.

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