Keine Revision im Fall des toten Babys

Staatsanwaltschaft und Verteidung haben die Revision verneint. Der junge Medizinstudent muss die Strafe zahlen. Er hatte im Jahr 2011 einem 10 Monate alten Baby ein Antibiotikum fälschlicherweise intravenös verabreicht, obwohl es oral verordnet war. Daraufhin verstarb das Baby. Die Frage, ob das Klinikum eine Mitschuld trägt, ist zurzeit noch nicht geklärt. Mehr dazu im deutschen Ärzteblatt.

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