Nur Geldstrafe – Gewaltätige Altenpflegerin darf ihren Beruf weiter ausüben.

Die gewaltätige Altenpflegerin Silke T. wurde nur zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte in einem Bremer Pflegeheim eine 84-jährige Frau, die an Demenz erkrankt ist, misshandelt und beleidigt. Die Söhne der Demenzkranken glaubten ihrer Mutter und installierten Kameras an ihrem Bett. Und der Beweis ließ nicht lange auf sich warten. Frau T. schubste und beleidigte ihre Patientin. Nachdem die Söhne nicht lockerließen dagegen anzugehen, fanden sie heraus, dass Silke T. schon in anderen Pflegeeinrichtungen ihren Job verloren hatte, aufgrund der zahlreichen Beschwerden. Trotz dem einer ihrer ehemaligen Arbeitgeber klar sagt, dass Frau T. eindeutig nicht für die Pflege geeignet sei, darf sie weiter in dem Beruf arbeiten, dies entschied das Amtsgericht. Lesen Sie mehr dazu auf taz.de.

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!