Göttinger Transplantationsskandal: Angeklagter bleibt in U-Haft
Nach bisher acht Verhandlungstagen entschließt das Gericht den angeklagten Arzt weiterhin in Untersuchungshaft zu verwahren. Es bestehe immernoch Fluchtgefahr. Der Göttinger Arzt hatte seine Patienten mit falschen Angaben auf der Transplantationsliste wichtiger gemacht und dadurch in Kauf genommen, dass andere Patienten, die die Organe wirklich dringend brauchten, starben. Die Verteidigung sprach sich für Haftverschonung aus, doch die Richter gaben an, keinen Anlass dafür zu sehen. Mehr dazu lesen Sie im deutschen Ärzteblatt.