Teambesprechungen in der Geriatrie
Das „Kompetenzzentrum Geriatrie“ der MDK-Gemeinschaft und das Sozialgericht Stuttgart äußern sich über die Anforderungen, die an der Dokumentation von Teambesprechungen bei der „geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung“ (OPS 8-550.-) zu stellen sind.
MDK-Anforderungen an Teambesprechungen
Der MDK will die in den Landes-MDK bereits geübte Praxis des Neinsagens zusätzlich begründen und formalisieren. In ihren Auslegungshinweise schreiben sie: „Der Umfang der Dokumentation hat sich an dem Ziel, den Rehabilitationsprozess transparent und die therapeutisch-rehabilitativen Maßnahmen plausibel zu machen, zu orientieren. Hierzu sollen die Beiträge der patientenbezogenen beteiligten Berufsgruppen erkennbar sein. Die ausschließliche Verwendung vorgefertigter Auswahllisten ist in der Regel nicht ausreichend.“
Die Tatsache, dass hier weit über den Text des OPS hinaus interpretiert wird, ist ärgerlich, wenn auch nicht überraschend. Der MDK fordert hier sinngemäß ein Sitzungsprotokoll, dass nicht nur Anwesenheit, sondern auch die Redebeiträge einzelner Teilnehmer beschreibt. Wir befinden uns nur noch kurz vor der Forderung eines Videobeweises. Nebenbei wird plötzlich das Plausibilisieren der therapeutisch-rehabilitativen Maßnahmen zum Ziel der Dokumentation erklärt. Es ist eine bestürzende Ehrlichkeit, mit der der MDK sein Dogma verkündet, die Dokumentation diene einzig dem Zweck, das instinktive Misstrauen der Fallprüfer zu besänftigen.
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Das Sozialgericht Stuttgart beurteilt die gleiche Frage zum Glück anders (Urteil vom 24.10.2012, S 10 KR 6999/10) und orientiert sich dabei, anders als der MDK, präzise an den Wortlaut der OPS. Das Gericht stellt fest, dass der OPS-Kode eine wochenbezogene Dokumentation (eine Zusammenstellung bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele in schriftlicher Form) verlangt. Nicht mehr als das. Art und Umfang der Dokumentation sind nicht vorgeschrieben. Das Gericht meint, die Dokumentation habe als Ziel, den Rehabilitationsprozess plausibel und nachvollziehbar zu machen. Es weist darauf hin, dass ein stationärer Aufenthalt bereits vielfältig dokumentiert wird und
eine Vervielfachung der Dokumentation weder zur Herstellung von Transparenz erforderlich ist noch dem Klinikalltag gerecht wird. Ein wahres Wort das offensichtlich dringend nötig war: Die Falldokumentation dient insbesondere dazu, den Behandlungsprozess nachvollziehbar zu machen. Für die Behandler selbst und für Leistungserbringer, die später an die Behandlung anknüpfen müssen. Sie ist eben nicht dazu da, kassenseitige Schuldvermutungen aufs Aufwendigste zu widerlegen. Amen.
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