Klinikschließungen rechtlich unmöglich

Dr. Ernst Bruckenberger ist ein anerkannter Experte in Sachen Krankenhausplanung; viele Jahre war er in niedersachsens Sozialministerium für die Krankenhäuser zuständig. Nach dem Ende seiner Karriere ist er immer wieder als Sachverständiger gefragt.

In der Ärztezeitung nimmt Bruckenberger Stellung zur Dauerdiskussion um die Schließung „überflüssiger Krankenhausbetten“. Er stellt dar, dass es angesichts der aktuellen Rechtsprechung gar nicht möglich ist, Betten oder gar ganze Kliniken aufgrund einer angenommenen Überversorgung zu schließen. Überkapazitäten werden aufgrund von statistischen Vergleichen (zum Beispiel durch die OECD) angenommen. Diese Vergleiche sind jedoch rechtlich irrelevant. Ein eindeutiges und unbestrittenes Maß, das die Bestimmung des Bettenbedarfs erlauben würde, gibt es eindeutig nicht, so Dr. Bruckenberger.

Er stellt fest, dass die apodiktische Rhetorik des GKV-Spitzenverbandes nicht passt zum tatsächlichen Verhalten der Kostenträger: „Die Kassen können einen Versorgungsvertrag mit einem Krankenhaus kündigen, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Klinik für eine bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist. Da die Kassen nach entsprechenden Pressemitteilungen offensichtlich der Meinung sind, es gäbe zahlreiche nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser, müsste es eigentlich reihum derartige Kündigungen regnen.

In diesem Zusammenhang erinnern wir uns an der Situation bei der „systematischen  Falschabrechnung in Krankenhäusern“. Hier prangert der GKV-Spitzenverband seit Jahren Missstände an. Trotz der jährlich wiederholten Betrugsvorwürfen wird aber in den seltesten Fällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Ein lesenswerter Beitrag von Dr. Bruckenberger in der Ärztezeitung.