Interessanter Termin des 1. Senats BSG
Ein Hinweis für Interessierte: Am 17. Dezember wird der erste Senat des BSG einige „heiße Eisen“ anfassen:
- B 1 KR 57/12 R: Wenn ein Patient aus dem Ausland zuverlegt wird, ist dann ein Verlegungsabschlag zu berechnen?
- B 1 KR 52/12 R: Darf der MDK Rheinland-Pfalz begutachten, wenn es um ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen geht?
- B 1 KR 14/13 R: Die Kasse prüfte erst die Notwendigkeit der Dauer. Als die bestätigt wurde, schob es eine Prüfung der kodierte Dialyse nach. Diese wurde ebenfalls bestätigt. Sind jetzt zwei Aufwandspauschalen zu berechnen?
- B 1 KR 70/12 R: Verbotsvorbehalt / Erlaubnisvorbehalt. Dürfen Krankenhäuser vom GBA nicht ausgeschlossene Behandlungsmethoden abrechnen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind?
- B 1 KR 59/12 R: Hemmt eine MDK-Prüfung die Verjährung? (Siehe dazu auch den Kommentar zum Urteil des dritten Senats B 3 KR 30/12 vom 19.09.2013)
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