Interessanter Termin des 1. Senats BSG

Ein Hinweis für Interessierte: Am 17. Dezember wird der erste Senat des BSG einige “heiße Eisen” anfassen:

  1. B 1 KR 57/12 R: Wenn ein Patient aus dem Ausland zuverlegt wird, ist dann ein Verlegungsabschlag zu berechnen?
  2. B 1 KR 52/12 R: Darf der MDK Rheinland-Pfalz begutachten, wenn es um ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen geht?
  3. B 1 KR 14/13 R: Die Kasse prüfte erst die Notwendigkeit der Dauer. Als die bestätigt wurde, schob es eine Prüfung der kodierte Dialyse nach. Diese wurde ebenfalls bestätigt. Sind jetzt zwei Aufwandspauschalen zu berechnen?
  4. B 1 KR 70/12 R: Verbotsvorbehalt / Erlaubnisvorbehalt. Dürfen Krankenhäuser vom GBA nicht ausgeschlossene Behandlungsmethoden abrechnen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind?
  5. B 1 KR 59/12 R: Hemmt eine MDK-Prüfung die Verjährung? (Siehe dazu auch den Kommentar zum Urteil des dritten Senats B 3 KR 30/12 vom 19.09.2013)

Lesen Sie den Terminvorschau des Bundessozialgerichts.

Wir werden zur gegebenen Zeit berichten.

 

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