Entwöhnung von der Beatmung: NIV

BeatmungsdauerImmer weniger Patienten werden, wie in früheren Zeiten üblich, zunächst tief sediert, intubiert und kontrolliert beatmet. Stattdessen wird die Beatmung komplett am wachen Patienten über eine Beatmungsmaske durchgeführt („non-invasive Beatmung“ oder „NIV“). Durch eine differenzierte Beatmungseinstellung kann so eine mehr invasive Behandlung (Intubation, Tracheotomie) vermieden werden.

Die Überwachung und Betreuung des wachen, beatmeten Patienten ist aufwendiger als die Betreuung eines tief sedierten Patienten. Dennoch wird diese Behandlungsform seitens der Kostenträger oft als eine Art „unechte“ Beatmung betrachtet. Dadurch wird die Entwöhnung von der Beatmung nicht als Beatmungsdauer akzeptiert. Das Argument, das dazu ins Feld geführt wird: Eine kurze Maskenbeatmungsphase begründe noch keine „Gewöhnung“ an die Beatmung und rechtfertige daher auch keine „Entwöhnung“. In der Folge werden nur die Zeiten der tatsächlichen maschinellen Beatmung, nicht aber die Phasen der Spontanatmung oder CPAP anerkannt.

Diese Sichtweise ist durch nichts sachlich begründet: Die Kodierrichtlinien stellen keine Anforderungen an eine Gewöhnung. Das LSG Hessen bestätigte die Position der Krankenhäuser in dieser Frage vollumfänglich (L 1 KR 300/11 vom 05.12.2013). Die Entwöhnung fängt schon mit Anfang der Beatmung an; weitere Einschränkungen oder Bedingungen für den Begriff „Entwöhnung“ gibt es nicht. Krankenhäuser, die Beatmungszeiten bis jetzt zurückhaltend angegeben haben, können das Jahr 2013 noch komplett überarbeiten und ggf. nachberechnen. Siehe dazu unser Artikel zur nachträglichen Rechnungsänderung im Krankenhaus. Es lohnt sich!

Mehr über die Ermittlung der Dauer der maschinellen Beatmung finden Sie in unserem Beitrag im Manual Fallprüfung im Krankenhaus.
Foto: (c) Tyler Olson

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!