Aufrechnungen der Kasse: Erlaubt oder nicht?

Ein Dauerthema zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ist die Aufrechnung strittiger Forderungen. Es ist schon fast selbstverständlich, dass Kassen nach einem negativen MDK-Gutachten die strittige Summe verrechnen. Egal, ob das Krankenhaus mit der Kürzung einverstanden war, oder nicht.

Diese Praxis war Thema zweier Gerichtsverfahren beim SG München (S 29 KR 1410/12 und S 29 KR 777/13), die per Gerichtsbeschluss beendet wurden. Das Gericht hat beschlossen, dass eine Aufrechnung nicht erlaubt ist. Die Kasse muss ggf. gerichtlich gegen das Krankenhaus vorgehen.

Diese Sichtweise würde die heutige Praxis umkehren: Die Kassen müssten die Krankenhäuser verklagen und nicht umgekehrt. Die Krankenhäuser dagegen hätten einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Die Gerichtsbeschlüsse sind jedoch nicht rechtskräftig: Die beklagte Krankenkasse hat Rechtsmittel eingelegt. Es bleibt daher abzuwarten, was weiter in der Angelegenheit geschehen wird…

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