Altlast Reichsversicherungsordnung

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) beklagt, dass die Reichsversicherungsordnung, ein Relikt aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, immer noch gültig ist für die “Entbindungsanstaltspflege”. Tatsächlich haben die Regelungen des SGB V (etwa MDK-Prüfungen, Aufwandspauschalen 6-Wochen-Frist usw.) eigentlich keine Gültigkeit für Aufenthalte, die im Zusammenhang mit einer Geburt stehen.

Ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt.

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