Eisenmangelanämie – Streitpunkt D50.-

Eisenmangelanämie © Sebastian KaulitzkiNicht selten wird über die Kodierung der D50.- Eisenmangelanämie gestritten. In der rezenten Vergangenheit sind mehrere Anfragen (Nummer 93 und 95) dazu beim FoKA der DGfM eingegangen. Wir möchten die verschiedenen Aspekte der Kodierung einer Eisenmangelanämie mal inventarisieren.

Was ist eine Eisenmangelanämie?

Eisenmangelanämie ist eine Störung der Blutbildung, bei der es aufgrund einer manifesten Verminderung des physiologischen Eisenspiegels (Eisenmangel) zu einer verminderten Konzentration an Hämoglobin (Anämie) kommt. Der Eisenmangel ist also der Auslöser der Anämie oder die Anämie wird durch den Eisenmangel zumindest aufrecht gehalten. Es ist eine typische Frauenkrankheit (Regelblutungen!): 80% der Patienten sind weiblich. Besonders bei schwangeren Frauen tritt häufig eine Eisenmangelanämie auf.

Eine Eisenmangelanämie kann sich durch verschiedene Laborparameter bemerkbar machen. Die wichtigsten Punkte einer deutlich längeren Liste:

  • Mikrozytäre Anämie (kleine Zellen – MCV vermindert)
  • Hypochrome Anämie (wenig Hämoglobin pro Zelle – MCH vermindert)
  • Abweichende Zellformen (ungleich große Erythrozyten – Anisozytose, abweichende Formen – Poikilozytose)
  • Serumeisen: erniedrigt
  • Serum-Ferritin: erniedrigt

Eisenspiegel und Ferritin treffen eine Aussage über die Eisenreserven im Körper. Weil das Serumeisen starken Schwankungen unterliegt, gilt ein niedriges Ferritin als Goldstandard für den Nachweis eines erschöpften Eisenspeichers. Aber Vorsicht: Bei akuten Infektionen (CRP hoch?) oder malignen Erkrankungen kann das Ferritin trotz eines leeren Eisenspeichers normal oder erhöht sein.

Wann ist eine Blutarmut als “Eisenmangelanämie” zu kodieren?

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  1. Eisenmangel muss die Ursache sein. Eine stärkere Blutung (zum beispiel intraoperativ) kann zu einer Blutungsanämie (D62) führen. Wenn dann Eisenpräparate verabreicht werden, ist das ein Aufwand, der die Kodierung der D62 als Nebendiagnose begründet (siehe dazu auch eine Stellungnahme des MDK). Die Eisengabe ist dann aber als prophylaktische Maßnahme zu verstehen, die einen Eisenmangel vorbeugen soll. Eine Eisenmangelanämie liegt nicht vor und wird nicht kodiert.
  2. Die Vermutung, dass es sich um Eisenmangel handeln dürfte reicht nicht aus: Eine Blutarmut ohne weitere Diagnostik ist zunächst als D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet zu verschlüsseln, auch wenn “auf Verdacht” Eisenpräparate verabreicht wurden, weil es eben meistens Eisenmangel ist. An dieser Stelle wird öfters die “Verdachtsdiagnosenregelung” (Kodierrichtlinie D008) ins Feld geführt: Eine Eisenmangelanämie wurde weder nachgewiesen, noch ausgeschlossen, aber sie wurde behandelt. Daher sei sie kodierfähig. Der Schönheitsfehler in diesem Argument ist die Tatsache, dass kein Versuch unternommen wurde, die Diagnose zu stellen. Hier ist sicherlich keine “Absolute Wahrheit” abzuleiten, aber Vorsicht: Dünnes Brett!
  3. Ferritin ist nicht das alleinige Maß der Dinge, aber eine Ferritin-Bestimmung ist schon der Königsweg zur Diagnose. Meine Empfehlung lautet daher: Ein niedriges Ferritin beweist einen Eisenmangel. Falls das Ferritin nicht bestimmt wurde oder nicht erniedrigt ist (bei Infekt oder Malignität!) kann auch der Nachweis einer hypochromen, mikrozytären Anämie die Kodierung von D50.- begründen.
  4. Als typischen Aufwand i. S. der DKR gilt dann die Verabreichung eines Eisenpräparates oder gar eine Transfusion.

Foto: © Sebastian Kaulitzki – Fotolia

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