Kassenvorstände fühlen sich bevormundet

KassenvorständeGesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Entsprechend hat die öffentliche Hand weitgehende Befugnisse, die Kassen zu regulieren, ja manchmal direkt zu bevormunden.

Bekanntlich werden jährlich die Gehälter der Kassen-Granden offen gelegt (wir berichteten), was in den Vorstandsetagen durchaus kein Grund zur Freude ist. Der Bundesrechnungshof fühlt sich ja berufen, nicht nur Beraterverträge und Mietausgaben der Kassen, sondern jetzt auch noch die Vorstandsgehälter zu kritisieren.

Kassenvorstände müssen Gehälter genehmigen lassen

Diese Regelung ist eine Fortsetzung der Gesetzgebung von Seehofer (1996), der seinerzeit die Führung von Krankenkassen “wie Unternehmen” inaugurierte. “Mehr Markt” sozusagen. Um aber all zuviel Markt zu verhindern, folgten einige Kontrollregelungen. Die letzte trat am 13.08.13 in Kraft: § 35a Abs. 6a SGB IV sieht vor, dass Vorstandsverträge der Kontrollbehörde (Bundesversicherungsamt – BVA) vorgelegt werden müssen und genehmigungspflichtig sind.

Eine Gruppe von Beamten des BVA  nutzt anscheinend jetzt diese etwas schwammige Regelung, um den Kassen die Wirtschaftlichkeitshölle heiß zu machen.

Gegenmaßnahmen der Kassen

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Den Funktionären im Spitzenverband der GKV stieg die Zornesröte ins Gesicht und man griff zu einer altbewährten Waffe: Ein Rechtsgutachten. Die AOK hatte es vor einigen Jahren schon vorgemacht, indem ein “kriminologisches Gutachten” über den angeblichen fortgesetzten Abrechnungsbetrug der Krankenhäuser in Auftrag gegeben wurde.

Auch dieses Mal kam ein Aufsatz heraus, der viel Verständnis für die Sorgen der Kassen zeigt. Von “Aufsichtstrojaner” ist die Rede und die letzten Freiheiten der Verwaltungsräte werden anscheinend ausgehebelt.

Aber es gibt auch mehr handfeste Mittel, die Kassenvorstände nicht auf das Lohnniveau durchschnittlicher Aufsichtsbeamter abgleiten zu lassen. Wo sich die Aufsichtsbeamte irgendwelche Maßstäbe einfallen lassen um eine “angemessene” Vergütung festzulegen, finden manche Kassen Möglichkeiten, qualifiziertes Führungspersonal höher zu vergüten.

Der Vertrag der neue Vorständin der BOSCH BKK, Dr. Gertrud Prinzing, wurde offensichtlich von der Behörde abgelehnt. Die Düsseldorfer “Wirtschaftswoche” berichtet, dass der schwäbische Mutterkonzern ihre frühere Mitarbeiterin deswegen per Beratervertrag finanziell großzügig unterstützt. Das kann das BVA nicht verhindern. Allerdings funktioniert das wohl nur, wenn eine enge Bindung zwischen Kasse und Betrieb besteht. Und das ist selten der Fall.

Jens Baas, Vorstand der TK, verdient zurzeit jährlich 289.000 €. Ob das angemessen ist und bei einer Vertragsverlängerung so bleiben darf? Wir sind gespannt…

Foto: ©Eric Gevaert – Fotolia

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