Prüfanzeige: Auf den Absender kommt es nicht an!
Mal wieder zeigt das Bundessozialgericht den Krankenhäusern neue Grenzen auf. Bekanntlich gelten Regeln, die eine große Anzahl von Fällen betreffen, laut ständiger Rechtsprechung des BSG exakt gemäß Wortlaut. Es gibt da keinen Raum für Interpretationen, so die schon lange geltende Dogmatik des obersten Sozialgerichts.
Das gilt scheinbar nicht, wenn diese Dogmatik den Handlungsspielraum von gesetzlichen Krankenkassen einengt. Der dritte Senat hat am 27.11.14 so entschieden (Terminbericht zu B 3 KR 7/13 R).
Der Fall
Die Krankenkasse zeigte dem Krankenhaus die Prüfung gemäß § 275 SGB V innerhalb der 6-Wochen-Frist an. Ein Schreiben des MDK ging bei der Klinik niemals ein. Drei Monate nach Rechnungslegung wollte der MDK den Fall in einer Begehung prüfen. Das Krankenhaus verweigerte die Prüfung, weil die gesetzliche Regelung eine Anzeige durch den MDK und nicht durch die Krankenkasse vorschreibt.
Das SG und LSG Hamburg bestätigten nach einander die Sichtweise des Krankenhauses.
Die Sicht des Bundessozialgerichtes
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Wie in letzter Zeit immer wieder passiert, hob das BSG die ergangenen Urteile wieder auf. Die eindeutige Formulierung aus dem SGB V sei gar nicht so eindeutig gemeint, verkündet der dritte Senat: „Der Wortlaut dieser Vorschrift ist nicht dahin zu verstehen, dass ausschließlich und nur der MDK den Prüfauftrag dem Krankenhaus anzeigen darf.“
Hauptsache irgendjemand sagt dem Krankenhaus Bescheid.
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Konsequenzen
Zum Glück sind die praktischen Konsequenzen dieses merkwürdigen Urteils überschaubar. Ab dem 01.01.2015 wird die Prüfanzeige sowieso neu geregelt sein. Allerdings steht zu befürchten, dass das BSG sich durch neuen Regeln kaum von ihrem krankenhausfeindlichen Kurs abbringen lassen wird.
Was bleibt, ist die erneute Bestätigung, dass Gesetzestexte aus dem SGB V in den Händen der Judikative zu Wachs werden. Ein Krankenhaus hat nichts zu lachen, wenn es in Kassel beurteilt wird. Dabei ist es scheinbar egal, was im Gesetzt steht. Papier ist geduldig.
Foto: © B. Wylezich – Fotolia
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