Krankenhausreform: Qualitätsgesteuerte Vergütung

Qualitätsgesteuerte VergütungDie Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) zur Reform der Krankenhausfinanzierung tagte letztmalig am 05. Dezember. Die Akteure legten nach Beendigung ihrer
Beratungen sofort der Öffentlichkeit ihre beschlossenen “Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015” vor. Auf 24 eng beschriebenen Seiten wird der Erneuerungsbedarf zusammen gefasst.

Die Beteiligten sind sich über die Rolle der “Qualität” sehr einig: Die Qualität soll künftig ein weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder darstellen. Um diese Qualität rankt sich dann auch ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Zusammenfassend: “Wer gute Qualität anbietet und liefert, der wird in Zukunft besser bezahlt!” Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) erhält den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2016 erste Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität zu entwickeln. Diese sollen geeignet sein, rechtssichere Kriterien und Grundlagen für die Planungsentscheidungen der Länder zu liefern. Die Mindestmengenregelungen werden dazu enger gefaßt und die Qualitätszu- und abschläge dürften es in sich haben.

Geplant ist auch, dass ein langjähriger Kassenwunsch nun endlich in Erfüllung geht: Selektivverträge mit Kliniken. Kassen sollen sich für bestimmte Leistungen einzelne Kliniken  herauspicken. Nicht jede Klinik darf zukünftig mehr alles behandeln. Bund und Länder sind scheinbar bereit, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser wie auch die Mengenentwicklung und -steuerung auf völlig neue Grundlagen zu stellen.

GBA und InEK werden diesbezüglich mit gezielten Aufträgen überhäuft. Die Festlegung der Basisfallwerte soll neuen Gesetzmäßigkeiten unterworfen werden. Eine wichtige Rolle wird der neue “Strukturfonds” bei der Marktbereinigung spielen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll den Fonds verwalten. Offiziell hat der Fonds den Zweck den “Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen” zu fördern.

Es geht also um “Abwrackpremien” für Krankenhäuser; der Fonds soll mit bis zu einer Milliarde Euro ausgerüstet werden, maximal die Hälfte darf dabei vom Bund kommen. Da die Länder notorisch klamm sind (“kein Geld hatten wir schon immer“), dürfte es spannend werden, ob die Finanzierung klappt.

Wir haben noch ein Paar Jährchen, bis es ernst wird. Aber dass es ernst wird ist sehr wahrscheinlich; die Krankenhauslandschaft steht vor einschneidenden Änderungen. Will  noch jemand Popcorn?

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!