Wer die Musik bezahlt…

(c) VRD - FotoliaDie TK möchte den Krankenhäusern mehr Geld geben. Zumindest hat es den Anschein, wenn man die Äußerungen vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Jens Baas, liest. Der Deutschen Presseagentur erklärte der Chef der mittlerweile größten Krankenkasse Deutschlands, wie die Krankenhauswelt funktionieren sollte.

Wer die Musik bezahlt…

Es ist ganz einfach: Die Bundesländer sollten eigentlich die Investitionskosten der Krankenhäuser bezahlen; die Kassen übernehmen durch das DRG-System nur die Behandlungskosten. Allerdings zahlen die Länder weniger, als sie sollten.

Das ist ein Problem für die notleidenden Krankenhäuser, aber noch lange nicht für die Techniker Krankenkasse. Allerdings sieht der gesetzliche Kostenträger hier eine Möglichkeit, sich besser zu stellen. Weil sie den Bau und die Instandhaltung von Krankenhäuser finanzieren (sollten), haben die Länder in Sachen Krankenhäuser die Planungshoheit.

Das ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß, findet Herr Baas. Stattdessen könnten die Kassen die Paar Investitionseuros auch noch bezahlen. Dafür sollen die Kassen aber mehr Macht bei der Krankenhausplanung bekommen. Wer die Musik bezahlt, bestimmt eben, was gespielt wird.

Monistik und ihre Geschichte

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Herr Baas wird diesen Plan nicht ganz ernst gemeint gemeint haben: Es ist ein ewig währender Wunschtraum der Kassen, alles bestimmen zu dürfen. Dabei haben die Krankenkassen in der Vergangenheit diese Vormachtstellung schon gehabt. Und durch absolutistische Machtausübung wieder verloren. Im ambulanten Bereich haben die Kassen ihre Gängelei so weit getrieben, dass 1913 ein Generalstreik aller Ärzte beschlossen wurde. Die Regierung griff ein: Die Geburtsstunde der kassenärztlichen Vereinigungen. Seitdem hadern die Kassen mit dieser, im internationalen Vergleich ungewöhnlichen, Institution. Nebenbei sei hier angemerkt, dass sich seitdem der Begriff “Ambulanz” etablierte. Der Name “Poliklinik” war insbesondere durch das Wirken der AOK so belastet, dass er für Jahrzehnte unaussprechbar wurde.

Das dualistische System der Krankenhausfinanzierung besteht erst seit 1972. Es wurde in das KHEntG festgeschrieben. Und seitdem wird unablässig über den Rückkehr zur Monistik geredet. Entsprechende Gesetzesentwürfe werden aber erfolgreich von den Bundesländern blockiert: Auch die Länder wollen auf ihre Macht nicht verzichten.

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Monistik und ihre Zukunft

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürwortet eine monistische Finanzierung durch die Krankenkassen. Allerdings möchte die DKG dafür das ganze Geld bekommen, das die Länder all die Jahre nicht bezahlt hatten und außerdem sollen die Krankenhäuser in ihren Entscheidungen völlig unabhängig bleiben. Das ist mal wieder die “Ich will alles und zwar sofort“-Mentalität, die wir sowohl von der DKG als auch vom Spitzenverband der GKV kennen.

Eine mehr ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema finden wir zum Beispiel in einem Gutachten (2008) von Bernd Rürup. Die Idee ist eigentlich nicht kompliziert: Es werden Steuergelder (Umsatzsteuer?) für den Bau und die Sanierung von Krankenhäusern über den Gesundheitsfonds bereit gestellt. Diese werden dann in das DRG-System “eingepreist” und von den Kassen weiter gereicht. Den Krankenhäusern obliegt es dann, Geld für Baumaßnahmen anzusparen.

Die Planungsmacht der Länder würde dadurch beschnitten: Sie müssten pauschal auf einen Teil der Umsatzsteuereinnahmen verzichten, die den Krankenhäusern pauschal zugespielt würden. Deshalb ist Monistik auch 2015 nicht zu erwarten.

Und die Rolle der Kassen?

Herr Baas bietet großzügige Zahlungen an: “Faktisch haben wir diese Finanzierung heute in weiten Teilen schon so. Dann kann man es auch rechtlich festschreiben.” Allerdings vergisst er zu erwähnen, dass er die Kohle dann gerne vorher vom Staat erhalten möchte. Und dafür, dass die Kasse das Geld durchreicht, möchte die TK mehr Macht. Ein Krankenhaus, das der Technikerkasse sexy erscheint, bekommt etwas mehr zugesteckt. Ein Haus, das nicht so spannend aussieht, verschwindet vom Markt. So der Plan.

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