Entschädigungsanspruch: Lange Gerichtsverfahren

Entschädigungsanspruch: Wenn Gerechtigkeit zu lange warten lässtWas viele nicht wissen: Bei einer unverhältnismäßig langen Prozessdauer kann ein Verfahrensbeteiligter einen Entschädigungsanspruch geltend machen! Es besteht generell ein Anspruch auf 1.200 Euro pro Jahr (bzw. 100 Euro pro Monat) für eine Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung!

Das Bundessozialgericht hat diese Ansprüche vor kurzem weitergehend konkretisiert und bestätigt; wenn das Verfahren länger als ein Jahr lang nicht voran kommt, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Entschädigungsanspruch: Die Fälle

In einem ersten Fall (B 10 ÜG 1/13 R) erhob eine GmbH Entschädigungsansprüche. Strittig war dabei, ob nur natürliche Personen, oder auch eine juristische Person einen Entschädigungsanspruch erheben kann. Das BSG bejahte diese Frage.

In einem zweiten Fall (B 10 ÜG 11/13 R), bei dem es nur um 216 € ging, hat das Bundessozialgericht bestätigt, dass ein Entschädigungsanspruch auch bei geringem Streitwert vollumfänglich besteht und nicht beim Streitwert gekappt werden darf.

Ein dritter Fall (B 10 ÜG 7/14 R ), der über 9 Jahre andauerte, hatte nur geringe Erfolgsaussichten. Laut BGS ändert dies allerdings nichts daran, dass ein Entschädigungsanspruch in der Regelhöhe anfallen kann.

Die Urteile wurden am 12.02.2015 verkündigt. Siehe:

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Die Klageschriften stapeln sich bekanntlich bei den Sozialgerichten; die Zwangsschlichtung hat bis heute noch nicht gegriffen: Schlichtungsausschüsse sind nicht geschäftsfähig. Wartezeiten von mehreren Jahren bevor ein Fall verhandelt werden kann sind keine Ausnahme.

Ein Krankenhaus kann bei längerem Stillliegen einer Klage (ca. 1 Jahr) eine so genannte Verzögerungsrüge einreichen, selbst wenn es nur um einen geringen Streitwert geht. Das Gesetz (§ 198 Gerichtsverfassungsgesetz) geht davon aus, dass allein die unangemessene Dauer eines Verfahrens schon einen Entschädigungsanspruch begründet.

Frühestens sechs Monate nach der Verzögerungsrüge und spätestens sechs Monate nach der rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens  kann Klage eingereicht werden. Bei erfolgreicher Klage kann  man mit einer Entschädigung in Höhe von 100 € pro Monat rechnen. Immerhin!
Foto: © Andrey Burmakin – Fotolia

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