Neues zur Zwangsschlichtung

Zwangsschlichtung ja oder neinIn Sachen Landesschlichtungsausschüsse hatten wir uns gerade an die Patt-Stellung gewöhnt: Sie funktionieren nicht (außer in NRW) und wir brauchen sie auch nicht (hat das BSG gesagt).

Jetzt offenbaren sich aber zwei Mächte, die diese Pattsituation aufheben wollen: Die eine will die Zwangsschlichtung endgültig durchsetzen, die andere will sie endgültig abschaffen. Es wird nie langweilig!

Zwangsschlichtung durchsetzen: BSG

Am 23.06.15 hat der erste Senat des BSG ein neues Grundsatzurteil (B 1 KR 26/14 R) gesprochen. Und wieder macht er die Welt wiedewiedewie sie ihm gefällt.

Die frühere Rechtsprechung des BSG, so schreibt das BSG, habe einen Vertrauensschutz begründet, der jetzt auslaufen soll. Und zwar zum 01. September 2015.

Mit der „früheren Rechtsprechung“ meint der Senatspräsident ein Urteil des dritten Senats (Urteil vom 08.10.2014 B 3 KR 7/14 R). Vor neun Monaten wurde uns dadurch ins Klassenbuch geschrieben:

  • So lange kein funktionsfähiger Schlichtungsausschuss existiert, dürfen wir auch ohne Zwangsschlichtung zum Sozialgericht.
  • Die Schlichtersprüche seien „Verwaltungsakte“. Im vorkommenden Fall müsste der Schlichtungsausschuss verklagt werden und nicht etwa der Kostenträger / der Leistungserbringer.

Beide Aussagen werden nun wieder auf links gedreht:

  • Zwangsschlichtung muss sein. Egal, ob sie möglich ist, oder nicht. Die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) spielt wohl doch keine Rolle.
  • Schlichtungsausschüsse sind an Gerichtsverfahren nicht zu beteiligen: Also keine Verwaltungsakte mehr.

So zwingt das BSG die Selbstverwaltungspartner auf Landesebene, die billige „Quick & Dirty- Lösung“, die vor einem Jahr schon fast eingeführt worden war, ganz schnell wieder aus der Mottenkiste zu holen.

Es sind fast immer die Krankenhäuser, die Klage gegen Kassen einreichen; nur selten läuft das umgekehrt. Daher ist dieser höchstrichterliche Erlass ein Druckmittel, das nahezu ausschließlich Krankenhäuser treffen wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Zwangsschlichtung abschaffen: Die Bundesregierung

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Gleichzeitig hat das Krankenhaus-Struktur-Gesetz (KHSG) das Stadium des Kabinettsentwurfs erreicht. Es soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Schlichtungsausschüsse auf Landesebene abgeschafft werden. Die einschlägige Regelung (§ 17c Abs. 4 und Abs. 4b KHG) soll ersetzt werden:

[quote style= “boxed”]
„Zur Überprüfung der Ergebnisse der Prüfungen … können die beteiligten Parteien gemeinsam eine unabhängige Schlichtungsperson bestellen. … Gegen die Entscheidung der Schlichtungsperson ist der Sozialrechtsweg gegeben. …“
[/quote]

Die 2.000 € – Grenze soll komplett wegfallen. Wir können nur hoffen und beten, dass diese Formulierung tatsächlich Gesetz wird!

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Wie jetzt weiter?

Die Krankenhausgesellschaft aus Rheinland-Pfalz (KGRP) hat es mit ihrer Strategieempfehlung schon vorgemacht und die anderen werden wohl sehr bald folgen: Wir sollten das BSG-Urteil aussitzen.

Mit etwas Glück wird die Zwangsschlichtung abgeschafft und bis dahin gelten zwei Verhaltensregeln:

  1. Alle Fälle, die am 31.12.2015 verjähren, sollten ggf. schon vor dem 01.09.2015 anhängig gemacht werden.
  2. Danach bis zum Jahresende keine Klagen mehr einreichen. Am 01.01.2016 schauen wir, wie die Welt aussieht. Prost Neujahr!

Illustration: © Dennis Cox – Fotolia

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