Geriatrische Komplexbehandlung auch ohne geriatrische Abteilung

Ein interessanter Artikel wurde von Seufert Rechtsanwälte publiziert: Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (B 1 KR 21/14 R vom 24.06.15) bestätigt, dass eine geriatrische Komplexbehandlung (OPS 8-550.-) auch in “normalen” Innere Abteilungen erbrachte werden darf. Für Innere Abteilungen gehört die Leistung zum generellen Versorgungsauftrag.

Der Fall Betraf ein Krankenhaus in Hamburg. In Hamburg gibt es auch ausgewiesene Abteilungen “Geriatrie”, was manche Kasse dazu veranlasst hat, den Versorgungsauftrag in anderen Abteilungen zu verneinen. Auch in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gibt es solche Abteilungen. Entsprechend besteht die Problematik in diesen Bundesländern ebenso. Es ist davon auszugehen, dass das Thema “Versorgungsauftrag” bei der Geriatrie nunmehr gelöst ist…

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