GBA muss Ausschussmitglieder bekannt geben

GBA - GeheimDer gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung (GBA) hat einen Rechtsstreit verloren. Es geht um Verschwiegenheit und Transparenz.

GBA: Geheime Strukturen

Beim GBA arbeiten 9 Unterausschüsse, die Beschlussvorlagen für das dreizehn-köpfige Plenum unter unabhängigem Vorsitz vorbereiten. Die Beschlüsse haben weit reichende Folgen für die Gesundheitsfürsorge durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Hier wird entschieden, welche Leistungen zu Lasten der GKV erbracht werden dürfen und welche nicht. Mindestmengen, Medikamente, ambulantes Potential sind nur einige der Stichwörter. Entscheidungen, die für 70 Millionen Bundesbürger von Bedeutung sind.

Die Namen der Mitglieder der Unterausschüsse sind ein gut gehütetes Geheimnis des GBA. Der Vorsitzende, Josef Hecken, begründet das mit Schutz vor Lobbyisten. Die Geheimniskrämerei ist vielen handelnden Personen im Gesundheitswesen ein Dorn im Auge; immerhin ist Transparenz ein wichtiger Baustein eines Rechtsstaates.

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Nicht zum ersten Mal wird jetzt der GBA durch ein Gerichtsurteil (Verwaltungsgericht Berlin VG 2 K 1.15 vom 17.03.16) gezwungen, zumindest teilweise transparenter zu werden. Geklagt hat der Berliner Politikberater Albrecht Kloepfer, unterstützt von einer Reihe von Berufsverbänden und Krankenkassen. In den Unterausschüssen Arzneimittel, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme müssen jetzt Namen genannt werden.

Das Gericht begründet das mit dem öffentlichen Interesse: Die große Anzahl Betroffenen von den Entscheidungen wiege schwerer als der Schutz der Mitglieder vor Lobbyisten.

Damit ist noch kein Grundsatzurteil gesprochen; das könnte aber folgen, wenn der GBA Berufung einlegt. Eben weil dieser Schritt zu einem Grundsatzurteil führen könnte, erwarten gut informierte Kreise, dass dieses Urteil nicht angefochten wird.

Das würde bedeuten, dass es weiterhin geheimnisvoll bleiben soll…
Illustration: © Gesina Ottner – Fotolia

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