Brustkrebs: Qualität bestellen aber nicht bezahlen

Brustkrebs

Patientin mit Brustkrebs nach Chemotherapie (c) Michael Courtney – Fotolia

Die Qualität der Behandlung von Brustkrebs in deutschen Krankenhäusern sei nicht nachvollziehbar, so beklagen die gesetzlichen Krankenversicherungen schon seit Jahren.

Etwas sperrig formulierte Birgit Fischer (Stellv. Vorstandsvorsitzende der BARMER Ersatzkasse) 2008: “Die Versorgung in zertifizierten Brustzentren dürfte in Zukunft maßgeblich zur weiteren Verbesserung der Brust­krebs­überlebens­wahr­schein­lich­keit in Deutschland beitragen.” (1)

Brustkrebs und Brustzentren

Entsprechend wurden deutschlandweit Brustzentren gegründet, unter anderem das Brustzentrum Ost-Thüringen in Gera. Seit 2004 wird dort eine leitliniengerechte Therapie des Mamma-Karzinoms angeboten.

Die Fahrt nach Gera ist aus der Sicht der AOK Plus aber unwirtschaftlich. Transportkosten werden lediglich bis zur nächsten onkologischen Praxis übernommen, so berichtet die Ostthüringer Zeitung heute. Die Differenz – genannt werden 1.700 € – geht zu Lasten der Patientinnen.

Die Kasse argumentiert: Eine “zwingende medizinische Notwendigkeit” für die Behandlung in einem Brustzentrum sei hier nicht gegeben. Die AOK macht Zwänge durch das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend. Was nicht erwähnt wird: Eine “zwingende” Notwendigkeit wird vom Gesetz nicht gefordert. “Ausreichend” muss die Versorgung sein.(2)

Zentralisierung steigert durch höhere Fallzahlen die Qualität der Behandlung. Das ist der Königsweg, um die Sterblichkeit an Brustkrebs möglichst gering zu halten. Für die betroffenen Patientinnen ist dieser Aspekt entscheidend. Aber auch für die Kassen ist eine erfolgreiche Behandlung von Vorteil: Die Behandlungskosten dürften in der Summe geringer sein.

Zentralisierung bedeutet in der Konsequenz, dass die Leistung nicht mehr “an jeder Straßenecke” angeboten werden soll: Die Transportwege werden zwangsläufig länger.

Die AOK Plus schafft hier einen erstaunlichen Spagat: Die Fahrt zum Brustzentrum ist, trotz höherer Qualität, zu teuer. Da sollen ihre Versicherten doch bitte schön das mutmaßlich höhere Risiko auf ein tödliches Ende in Kauf nehmen. Oder eben selber zahlen.

Hoffentlich wissen die betroffenen Patientinnen, dass ein Sozialgerichtsverfahren für sie kostenlos ist!

(1) Senologie – Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2008; 5(4): 246-247
(2) § 12 SGB V

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