BSG stellt sich neu auf

Bundessozialgericht (BSG)

Foto: © blackosaka – Fotolia

Die Medien berichten über einen bevorstehenden Personalwechsel beim BSG: Rainer Schlegel wird zum 1. Oktober neuer Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel.

Er wird den derzeitigen Präsidenten, Peter Masuch, ablösen, der auch Vorsitzender des ersten Senats (“Präsidentensenat“) war. Dieser 1. Senat des BSG ist bekanntlich für das Krankenhausleistungsrecht zuständig und quält Leistungserbringer und Versicherte seit Jahren, um die Solidarkasse zu schützen.

Wer nun glaubt, dass sich die unerfreuliche Lage für die Krankenhäuser jetzt verbessern könnte, täuscht sich aber. Prof. Dr. Ernst Hauck, der dem Leistungsrecht seit Jahren seinen Stempel aufdrückt, ist nebenbei befördert worden. Er hat den Vorsitz sowohl des dritten Senates, als auch des ersten Senates bekommen. Damit ist Prof. Hauck mehr noch als früher, der Mann fürs Krankenhaus-Leistungsrecht beim BSG.

Wie man „höchster Richter“ wird

Die Besetzung hoher Richterämter ist ein Politikum. Wahrscheinlich blicken Sie jetzt nicht erstaunt auf; nichts anderes erwarten die meisten Menschen. Dennoch sollte diese Tatsache Unbehagen auslösen. Blicken wir mal ins Grundgesetz:

Artikel 33 GG:

“Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte”

Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Seit Jahrzehnten teilen SPD und CDU/CSU bis auf wenige Ausnahmen die Posten an den obersten Bundesgerichten unter sich auf. Eine Parteimitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich an, aber wer der falschen Seite zugerechnet wird, hat keine Chance.

Für das Bundesverfassungsgericht wäre Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 2008 eine gute Kandidatin gewesen: Sie gilt als links-liberale Rechtspolitikerin, die seinerzeit als Justizministerin Kante zeigte, zurücktrat und den „großen Lauschangriff“ zu Fall gebracht hat. Auch andere Engagements zeigen eine Politikerin, auf deren Integrität man vertrauen kann.

Die SPD hatte beim Postenschachern das „Vorschlagsrecht“ für die Position. Leutheuser-Schnarrenberger wurde zwar von SPD-Würdenträgern ins Rennen geschickt, passte leider nicht in die politische Farbenlehre: Sie gehört der FDP an. Pech gehabt!

Wie ein “CDU-Mann” Präsident des BSG wird

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Rainer Schlegel gilt als „CDU-Mann“. Gleichzeitig wird er schon seit Jahren als der perfekte Kandidat für das Amt gehandelt. So wie Frau Leutheuser-Schnarrenberger als perfekte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht galt.

Aber eigentlich hatte hier die SPD das „Vorschlagsrecht“; auch Peter Masuch wurde damals, als gestandener Sozialdemokrat, von der SPD vorgeschlagen. Dieses Mal kam es anders.

Im Jahr 2008 wurde ein Präsident für den Bundesgerichtshof gesucht; es sollte ein „neutraler Kandidat“ sein (also endlich mal das, was die Verfassung vorschreibt). Der parteilose Klaus Tolksdorf war der CDU „zu links“. Er wurde dennoch Präsident (Präsident des BGH von 2008 – 2014), weil ihn die SPD auf ihr „Ticket“ nahm und der CDU im Gegenzug erlaubte, den nächsten Präsidenten des Bundessozialgerichtes zu bestimmen.

Von dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch zur Ernennung an Rainer Schlegel!

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