SG München kritisiert das BSG

Mit bis jetzt unerreichter Klarheit und gut begründet hat das SG München (Gerichtsbescheid vom 10.10.2017, Az.:  S 29 KR 230/16) erklärt, warum die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechts- und verfassungswidrig ist. Es geht dabei um die “sachlich-rechnerischen Prüfung” im MDK-Verfahren.

Die Kanzlei Bregenhorn und Wendland publizierte die Lesenswerte Begründung der Kammer auf ihrer Webseite. Da spricht uns das Gericht direkt aus der Seele. Vielleicht haben die anhängigen Verfassungsbeschwerden doch noch eine Chance?

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