HFNC bei Babys: Beatmung oder nicht?

HFNC bei Atamnotsyndrom

Foto: (c) Tobilander – Fotolia

Gerade die neonatologischen Zentren der Bundesrepublik interessiert die Behandlung mit einer High Frequency Nasal Cannula, HFNC oder “Nasen-CPAP”. Bekanntlich darf man CPAP bei Neu- und Frühgeborenen als Beatmungszeit zählen. Für die (sehr hohe) Vergütung für die Behandlung von Neugeborenen kann die Beatmungszeit ein wesentlicher Faktor sein.

Einige neue Gerichtsurteile sind daher für die Erlössituation von großer Bedeutung.

HFNC: Was bis jetzt geschah

Die HFNC sorgt für die Anfeuchtung und Anwärmung der Atemluft. Sie sorgt auch für eine leichte Erhöhung des Atemwegsdrucks (PEEP). Ein kontinuierlicher PEEP ohne dass die Beatmungsmaschine Atemarbeit übernimmt nennt man CPAP. HFNC sorgt für einen PEEP; allerdings ist dieser ab und zu unterbrochen, wenn das Kind den Mund öffnet.

Gilt das denn trotzdem als CPAP?

Ja, sagte das Landgericht Dortmund (2 O 400/14 vom 03.03.16). Ja sagte ebenfalls das LG München I (9 O 919/17 vom 10.01.2018). Beide Urteile wurden in der nächsten Instanz geprüft.

Neues Urteil – neue Rechtslage?

Selbständige Arbeit als Kodierfachkraft / MD-Managerin / Beraterin.

Klingt das für dich nach einer guten Idee?
Dann ist unser Partnerprogramm für dich gemacht!

Mittlerweile wurde das Urteil des LG Dortmund vom Oberlandesgericht Hamm (6 U 54/16 vom 13.11.2017) aufgehoben: HFNC soll nicht als Beatmungszeit gezählt werden. Das OLG München teilte mit, die Auffassungen des OLG Hamm zu teilen und kündigte an, ebenso entscheiden zu wollen. Daraufhin hat das Krankenhaus die Klage zurück genommen und akzeptiert, dass HFNC nicht als Beatmungszeit berücksichtigt wird.

Ist die Sache damit endgültig vom Tisch? Nein, sicher noch nicht. Abgesehen von der Tatsache, dass es hier ausschließlich um Urteile aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (private Krankenversicherung) und nicht aus der Sozialgerichtsbarkeit (gesetzliche Krankenversicherung) geht, müssen wir uns etwas näher mit den Gründen des OLG Hamm für die Klageabweisung beschäftigen.

Spezielle Fragen zur Kodierung und im MD-Management ohne aufwendige Recherche beantworten?
Unser online Praxis-Handbuch!

Kodierrichtlinie 1001

Die Argumentation des OLG bezieht sich ausschließlich auf die Version der Kodierrichtlinien. Es handelte sich um ein Fall aus 2011 und entsprechend gilt die Richtlinie 1001h aus 2011. Das Jahr 2011 hat hier eine besondere Bedeutung, weil das LSG  Saarland in dem Jahr schrieb (LSG Saarland L 2 KR 76/10  vom 14.12.2011), dass CPAP aus Sicht des LSG nicht der Definition einer Beatmung genüge. Auch nicht bei Säuglingen.

Daraufhin wurde die Kodierrichtlinie erstmalig im Jahr 2013 angepasst  (1001l aus 2013). Seitdem ist klargestellt, dass für Säuglinge andere Regeln gelten: CPAP-Stunden zählen zur Dauer der maschinellen Beatmung. Siehe auch unser Artikel aus 2014 zum Thema.

Man merke: Das OLG Hamm hat sich nicht dazu geäußert, ob HFNC genau so wie CPAP zu bewerten ist!

Der Fall aus München betraf ein Kind, dass im September 2013 geboren wurde. Die Ankündigung des OLG München, dem OLG Hamm folgen zu wollen, ist daher nicht sachgerecht. Die Kodierrichtlinien haben sich zwischen 2011 und 2013 entscheidend geändert.

Das OLG München machte sich die Sache zu leicht und möglicherweise war die Klagerücknahme der bayerischen Klinik etwas voreilig.

Zusammenfassung und Ausblick

Auch wenn es auf dem ersten Blick so aussehen mag, als ob HFNC einen immer schwereren Stand bekommt, ist die wirklich entscheidende Frage noch nicht beantwortet. Ist “Nasen-CPAP” bei Säuglingen wie ein “echtes” CPAP zu bewerten? Sehen Sie unser Video-Tutorial zur Beatmung und Fallabrechnung für eine tiefer gehende Beleuchtung der Frage.

Allerdings kündigt sich ein weiterer Schritt an: Das Bundessozialgericht wird sich zu der Frage äußern (B 1 KR 13/18 R). Das Bayerisches Landessozialgericht hat als Vorinstanz im Sinne des Krankenhauses geurteilt (L 5 KR 504/15), aber wir alle wissen: Leistungserbringer haben beim ersten Senat BSG keine Freunde.

Es sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass der Fall aus 2009 stammt. Daher könnte es gut sein, dass der 1. Senat, ähnlich wie das OLG Hamm, nur über die (inzwischen veraltete) Definition der Beatmung argumentiert. Wir werden berichten.

Quellenverweis: Ich danke Frau Nicole Wagner von der Kanzlei Bregenhorn-Wendland für die hilfreiche Informationen in der Sache!

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!