Klagewelle: Gordischer Knoten durchschlagen?

Gordischer Knoten

Alexander durchschlägt den gordischen Knoten

In den vergangenen Monaten haben wir große Aufregung erlebt: Das BSG ändert die Regeln bei der geriatrischen Komplexbehandlung und bei der Schlaganfallbehandlung. Um die Patientenversorgung zu retten ändert das Gesundheitsministerium die Verjährungsfristen. Um eine vernünftige Leistungserbringung zu ermöglichen, stellt DIMDI einiges klar. Die Kassen überhäufen die Krankenhäuser mit Klagen, ohne Rücksicht auf die verheerenden Folgen… Nun wird ein gordischer Knoten aber scheinbar durchgeschlagen!

Empfehlung: Lasst die Krankenhäuser in Ruhe!

Heute wurde eine gemeinsame Empfehlung des Gesundheitsministeriums, des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft an die gesetzlichen Krankenkassen formuliert:

Die Beteiligten rufen dazu auf, die bei den Sozialgerichten eingereichten Klagen, wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung zu überprüfen.

Dabei sollen sich die Kassen an den neuen Klarstellungen von DIMDI orientieren. Diese ändern entscheidende Punkte im OPS, die der erste Senat des Bundessozialgerichtes nicht nur interpretiert, sondern deutlich über den Katalogtext hinaus erweitert hatte. Dadurch sahen die Krankenkassen Möglichkeiten, rückwirkend große Summen Geld von den Krankenhäusern Deutschlands zurückzufordern. Dass viele Krankenhäuser dadurch in die Insolvenz gezwungen werden, scheint nicht zu interessieren.

Die wesentliche Neuregelungen von DIMDI:

  • OPS 8-550: Die Teambesprechungen bei der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung dürfen ohne Anwesenheit des Sozialdienstes abgehalten werden. Außerdem müssen nur die Berufsgruppen, die an der Behandlung beteiligt sind, teilnehmen.
  • OPS 8-981 und 8-98b: Bei der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls ist die Dauer eines möglichen Transportes wichtig, wenn das Krankenhaus neurochirurgische, gefäßchirurgische und/oder interventionell neuroradiologische Interventionen bei einem Kooperationspartner durchführen lässt. DIMDI stellt nun klar, dass die Transportdauer die Zeit ist, die der Patient im Transportmittel verbringt. Diese Zeit darf grundsätzlich unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z. B. Hubschrauber) nicht länger sein als 30 Minuten.

Gültigkeit der DIMDI-Klarstellungen

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Gestützt durch eine Gesetzesänderung hat das DIMDI sogar das Recht bekommen, Klarstellungen rückwirkend Gültigkeit zu verleihen:

  • Die Klarstellung des OPS 8-550 ist rückwirkend gültig ab dem 01.01.2013.
  • Die Klarstellung der OPS 8-981 und 8-98b ist gültig ab dem 01.01.2014.

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Wie es weiter geht

Die gemeinsame Empfehlung legt den Kassen ans Herz, hunderttausende Klagen, die in den letzten Wochen eingereicht wurden, zu “überprüfen”. Gemeint ist, dass die Klarstellungen von DIMDI berücksichtigt werden sollen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Klagen nunmehr gegenstandslos geworden sind!

Es ist beschämend zu sehen, welcher gesetzgeberischer Kraftakt notwendig ist, um der zerstörerischen Prüfwut der gesetzlichen Krankenkassen, die von der erratischen Rechtsprechung des BSG entfesselt wurde, Einhalt zu gebieten! Wie soll man zukünftig mit einer Krankenversicherung umgehen, die nicht gezögert hat, auf einem Schlag in Hunderten Krankenhäusern das Licht auszuknipsen, wenn es nur Geld bringt? Das Jahr 2018 hat viel vom noch verbleibenden Vertrauen zerstört!

Es steht zu erwarten, dass die überwiegende Mehrheit der Klagen, zur Erleichterung vieler, jetzt wieder zurückgezogen wird. Es bleiben noch die Gerichtskosten als Andenken, aber die tun den Krankenkassen bestimmt nicht weh: Verfügen sie doch über 21 Milliarden Euro “Reserven” zu Lasten der Beitragszahler.

Bildnachweis: Gordischer Knoten wird von Alexander der Große durchgeschlagen. Von Jean-Simon Berthélemykzu.ch, Public Domain, Link

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2 Kommentare
  1. Lübke
    Lübke sagte:

    Hallo Herr Salome,

    eine Lösung besteht in einer deutlichen Reduktion der Krankenkassen sowie Anbindung dieser Funtionen zu dem Beeich Krankenhaus an das InEK oder DIMDI.

    Herzlicher Gruß

    Antworten

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