Anwaltskosten: Kassen beschweren sich

Anwaltskosten überraschen die Kassen

(c) RetroClipArt

Die Krankenkassen versuchten Ende 2018, sich mit Tausenden Sozialgerichtsklagen zu bereichern und waren bereit, die Schlaganfallversorgung als Kollateralschaden in die Grütze fahren zu lassen. Nun wurden viele dieser aussichtslosen Klagen zurückgezogen. Die Krankenhäuser machen ihre Anwaltskosten geltend und das erzürnt die GKV. Lesen Sie die absurde Geschichte eines misslungenen Raubzugs.

Wie Krankenhäuser zu Freiwild wurden

Es war im Laufe des Jahres 2018, als den Krankenkassen klar wurde, dass der Gesetzgeber vorhatte, ihnen Beute abzujagen. Die lustige Rechtsprechung des BSG hatte überraschend die Abrechnungspraxis der geriatrischen Komplexbehandlung und der Komplexbehandlungen des akuten Schlaganfalls als rechtswidrig dastehen lassen (Hintergrundinformation dazu). Vier Jahre rückwirkend könne man nun fast alle entsprechenden Rechnungen anfechten, meinten die Krankenkassen. Milliarden sollten die Krankenhäuser Deutschlands zurückzahlen. Dass dabei Insolvenzen unvermeidlich wären und enorme Versorgungslücken drohten, interessierte nicht sosehr.

Man konnte die Frage stellen, ob die Krankenkassen nicht auch irgendwie an einer sinnvollen medizinischen Versorgung ihrer Versicherten interessiert seien. Natürlich waren sie das, aber das Bundesversicherungsamt würde sie ja schlechterdings zu dieser unangenehmen Maßnahme zwingen, war eine der Antworten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Andere behaupteten allen Ernstes, dass es sich eindeutig um Falschabrechnung handle und dass die Krankenhäuser sich das selbst zu verdanken hätten. Und so bekamen die Krankenhäuser stapelweise Post von den Kassen: Ob sie jetzt mal einige Millionen Euro überweisen würden. Bitte.

Der Gesetzgeber greift ein

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Plötzlich stellte sich heraus, dass nicht alle Player mit diesem Schlachtfeste einverstanden waren. Das Gesundheitsministerium griff mit einer Reihe von sehr kurzfristigen Gesetzesänderungen ein. So sollte das verantwortungslose Handeln der Kassen gestoppt werden und die medizinische Versorgung möglichst unbeschädigt bleiben (Näheres dazu). Die Kassen sahen ihre Beute schon entkommen und versuchten ihre Forderungen kurz vor Toresschluss durch das Einreichen von Klagen in großen Mengen vor der Verjährung zu retten.

Das Narrativ der Kassen, das leider auch von Sozialgerichten in ihrer Not übernommen wurde: Die Regierung hätte die Kassen durch “gesetzgeberisches Handeln” zu der Klagewelle gezwungen. Es wurde so dargestellt, dass die Krankenhäuser vor den Folgen ihres unlauteren Tuns geschützt werden sollten. Lesen Sie “Alice im Wunderland” für ähnliche “Wahrheiten”.

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Wie es weiter ging

Als die Krankenhäuser dann nochmal stapelweise Post bekamen, dieses Mal von den Sozialgerichten, hielten wir inne und schauten zurück. DIMDI hatte das Recht bekommen, rückwirkende Regelungen zu treffen und tat dies prompt. Die Regelungen für die Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls wurden so angepasst, dass die Klagen der Kassen aussichtslos wurden. Rettungsaktion, zumindest für die Schlaganfallversorgung gelungen.

Daraufhin setzten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband GKV zusammen und gaben am 06.12.2018 eine gemeinsame Empfehlung heraus. Es wurde den Kassen nahe gelegt, die Klagen zurückzuziehen. Dabei empfahlen die Parteien, die sich sonst eigentlich nie einig sind:

“Auf die Geltendmachung eigener Kosten zur Bearbeitung der Klagen und Aufrechnungen sollten die Vertragspartner vor Ort (Krankenhaus und Krankenkasse) verzichten.”

Die “Schlaganfallklagen” waren ohnehin aussichtslos. Die “Geriatrieklagen” hätten allerdings Aussicht auf Erfolg, sofern die Gerichte dem BSG folgen würden. So kam es, dass die “Schlaganfallklagen” fast alle und auch viele “Geriatrieklagen” zurückgenommen wurden.

Die Anwaltskosten

Allerdings berechnen viele Krankenhäuser ihre Anwaltskosten. Üblicherweise werden diese nach einer Klagerücknahme vom unterlegenen Kläger getragen und entsprechend entscheiden die Gerichte dann auch. Es werden gewaltige Summen aus dem Solidartopf für misslungene Klagen aufgewendet und das stört manchen GKV-Vertreter mächtig!

Sie fühlen sich düpiert und abgezockt (sic!). Der Vorstand des BKK-Dachverbandes Knieps beschwerte sich beim Bundesministerium darüber, dass sich die Kliniken nicht an die “Abmachung” aus dem Empfehlungsschreiben halten würden. Staatssekretär Stroppe (BMG) verfasste darauf ein Schreiben an die Krankenhausgesellschaft und legt ihr nahe, nachdrücklich auf die Krankenhäuser einzuwirken, damit sich diese sich an den Wortlaut der Empfehlung halten. Anderenfalls würden die restlichen Klagen vielleicht nicht mehr zurückgenommen, so der Staatssekretär. Eine offizielle Verlautbarung der DKG liegt zum Thema (noch?) nicht vor. Der DfG berichtete zuerst über diese Vorgänge.

Man darf über die Chuzpe der Kassenseite erstaunt sein. Zuerst werden die Krankenhäuser schuldlos Opfer eines existenzgefährdenden Beutezugs. Warum? Weil sie es können! Wenn sie dann vom Bundesministerium ihres Taschenspielertricks beraubt werden, beklagen sie laut das “Unrecht”, das ihnen geschieht.  Als Nächstes erwarten sie dann, dass die Häuser aus Mitleid die Kosten für den Spaß selbst übernehmen. Empfehlung hin, Empfehlung her: Irgendwie sind Kassen und Leistungserbringer in unterschiedlichen Parallel-Universen unterwegs, scheint es.

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