Breaking News: Änderungen bei der Krankenhausabrechnung

drg medizincontrolling Krankenhausabrechnung

© dinostock

Heute hat die niedersächsische Krankenhausgesellschaft über eine Vereinbarung zwischen DKG und Bundesverband der AOK zum Thema Krankenhausabrechnung informiert.

Es wurden Eckpunkte für die Krankenhausfinanzierung während der Corona-Epidemie vereinbart. Diese Eckpunkte wurden dem Bundesministerium der Gesundheit vorgelegt mit der Bitte, daraus möglichst schnell ein Gesetz zu machen.

Wir gehen davon aus, dass das mit einiger Wahrscheinlichkeit geschehen wird. Allerdings ist zu erwarten, dass das Bundesministerium noch einige eigene Ideen einarbeiten wird.

Wie die Krankenhausabrechnung zukünftig sein soll

Der Vorschlag umfasst die folgenden Regelungen, die bis Ende 2020 gelten sollen:

  1. Die Krankenhäuser bekommen (von der AOK) monatlich eine Zahlung von 1/12 des Jahresbudgets garantiert.
  2. Die einzelnen Behandlungen werden aber trotzdem kodiert und mit der Entlassmitteilung der zuständigen Kasse mitgeteilt.
  3. Monatlich schickt das Krankenhaus die Kodierungen der AOK, die dann die Summe mit dem ausgezahlten 1/12 vergleicht.
  4. Die AOK ermittelt daraus die aDRG-Vergütungen und die Pflegeerlöse (Pflegeentgelt fix auf 170 €, keine Budgetverhandlung erforderlich)
    1. Wenn die Monatsrechnungen mehr waren als 1/12 des Budgets, bekommt das Krankenhaus die Differenz nachgezahlt.
    2. Wenn die Monatsrechnungen weniger waren als 1/12 des Budgets, wird keine Ausgleichszahlung erfolgen
  5. Für jeden akutstationären Fall wird ein „Corona-Zuschlag“ in Höhe von 160 € (Bundeszuschuss) bezahlt.
  6. Die Regelungen gelten auch für PEPP.
  7. Prüfung durch den MD sollen reduziert werden auf maximal 5 % der Fälle.
  8. Strafzahlungen (10 % des Differenzbetrages und minimal 300 €) werden ausgesetzt.
  9. Pflegepersonaluntergrenzen (PPP-RL und PPUG) und die Dokumentation der Personalbesetzung werden ausgesetzt.
  10. Später werden Ausgleichsregelungen umgesetzt, die der Gesetzgeber vorgeben soll.

 

Hinweis: Überall, wo wir „AOK“ hingeschrieben haben, steht tatsächlich „federführende Kasse“. Das ist in den meisten Fällen (wenn nicht sogar immer?) die jeweilige Landes-AOK.

Wohl gemerkt: Wir reden hier von einem gemeinsamen Vorschlag. Was der Bundesgesundheitsminister damit macht ist völlig offen. Wenn das Ministerium die Regelungen so umsetzt, würde der Druck auf die Krankenhausabrechnung (Kodierung) reduziert. Vor allem aber würden die MD-Prüfungen deutlich entspannter werden. Die Krankenhäuser werden wirtschaftlich etwas aufatmen können, ist meine Erwartung.

In diesem Sinne ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!

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