Wie sinnvoll ist eine Sozialgerichtsklage?

© yayayoyo
Krankenhäuser tun sich traditionell schwer mit dem Klageweg bei Abrechnungsstreitigkeiten. Die Umfragen von Medinfoweb, welche 2017 leider eingestellt wurden, zeigten eine Klagequote zwischen 0,5 und 1,5 % der Gesamtzahl der MD-Prüfungen. Die Gerichte beschwerten sich in der Vergangenheit allerdings regelmäßig über die „Klagefreude“. Wie sind eigentlich die Ergebnisse? Sollten Krankenhäuser eher mehr oder weniger klagen?
Wir versuchen eine Antwort.
Belastung der Gerichte

Offene Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit. Quelle: Destatis.de
Zunächst ein Wort zur Belastung der Sozialgerichte: Destatis (statistisches Bundesamt) publiziert die Anzahl anhängiger Verfahren ohne Unterscheidung nach Sachgebiet (wir interessieren uns bekanntlich überwiegend für „KR“: Krankenversicherung). Hieraus geht hervor, dass die Anzahl Verfahren in den letzten 15 Jahren immer zwischen 440 und 500 Tausend schwankte.
Seit 2013 geht der Trend eindeutig nach unten: Es werden mehr Fälle erledigt, als Neuzugänge dazu kommen. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl Fälle einmalig sprungartig an. Seinerzeit scheuchte die (rückwirkende!) Verkürzung der Verjährungsfrist für Krankenhausrechnungen die Meute auf.
Seitdem sinkt die Anzahl Verfahren wieder stetig: Die Gerichte sind offenbar keineswegs überlastet.
Wer klagt?
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Die Quelle für alle nachstehenden Zahlen und Statistiken ist Destatis.de und sie beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 2021 und auf das Sachgebiet „Krankenversicherung“ (KR).
Das Sachgebiet KR umfasst nur 24 % der gesamten Arbeit beim Sozialgericht. Der größte Brocken ist seit vielen Jahren die Unterstützung von Arbeitslosen (heute korrekt „Arbeitsuchende“ genannt): SGB II.
Leider unterscheidet Destatis nicht zwischen Klagen von Leistungsberechtigten (meist Krankenhäuser) und Versicherten. Andere Publikationen zeigen, dass die Anzahl Klagen durch Patienten durchaus wesentlich ist. Nachfolgend können sie aber nicht „herausgefiltert“ werden.
Die meisten Klagen zur Krankenversicherung (67 %) werden von den Leistungserbringern oder vom Patienten selbst eingeleitet.
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Wie endet die Klage?
Nachfolgend haben wir der Einfachheit halber angenommen, dass die Krankenhäuser / Patienten immer Kläger sind. Nur 14 % der Fälle bekommt ein Urteil, oder einen Gerichtsbescheid und wird tatsächlich vom Gericht entschieden. Weitere 23 % münden in einen Vergleich. 20 % endet durch Anerkenntnis, was in der Regel bedeutet, dass Krankenhaus / Patient obsiegen. Deutlich mehr, nämlich ein Drittel der Fälle, endet durch Klagerücknahme. Das bedeutetet, dass die klagende Partei keine Hoffnung mehr hat und aufgibt.
Die 12 % „Sonstige“ umfassen u. a. Fallzusammenlegungen, ruhend gestellte Fälle und Verweise an andere Gerichte.
Wenn es denn zu einem streitigen Urteil oder Gerichtsbescheid kommt, sieht das Ergebnis für die Kläger ziemlich schlecht aus.
In nur jedem 5. Fall obsiegt die klagende Partei, in der Regel geht der Fall komplett verloren. Hier sei noch angemerkt, dass Berufungen auch nicht besser laufen: 80 % wird in der zweiten Instanz abgewiesen!
Was das bedeutet
In ca. 43 % der Klagen erreicht das Krankenhaus überhaupt nichts. In ca. 66 % der Fälle geht zumindest ein Teil der Streitsumme für das Krankenhaus verloren. Nur in 1/3 der Fälle endet das Abenteuer so, wie es geplant war. Das ist kein akzeptables Ergebnis: Hier kann und muss nachgebessert werden!
Was kann man tun? Eine Empfehlungsliste in Kurzfassung:
Um die anfangs aufgeworfene Frage zu beantworten: Wir sehen keine Hinweise auf übertriebene oder gar riskante „Klagefreude“ bei den Krankenhäusern. Allerdings sind die Ergebnisse der Klagen so schlecht, dass die Qualität der Entscheidungen rundum dem Klageweg womöglich verbessert werden kann. Also: Man sollte nicht unbedingt mehr oder weniger, sondern besser klagen.
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