Hybrid-DRG: Neu-Fassung
Gerade haben wir die ersten Gehversuche mit den neuen Hybrid-DRG hinter uns. Die Schulungen der Chefärzte erweisen sich als zäh, aber wir schwenken langsam auf den neuen Kurs ein. Jetzt kommt das Oster-Ei: Schon jetzt hat die Selbstverwaltung nachgeladen!
Die erste “Hybrid-DRG-Vereinbarung” hat Ende März das Licht der Welt erblickt, noch rechtzeitig für Ostern. Die Selbstverwaltung hat sich Mühe gegeben. Die Regelungen können etwas verwirrend sein, also erst mal Entwarnung: Die Vereinbarung tritt am 01.04.2024 schon in Kraft, aber die neue OPS und zugehörige DRG sind das System für 2025 und im laufenden Jahr noch nicht relevant.
- 95 neue OPS sind hinzu gekommen, während die Unterscheidung in “Leistungsbereichen” verschwinden wird.
- Dafür gibt es jetzt eine neue Spalte “Ausschlusskriterien”, die – anders als der Name suggeriert – nicht selbsterklärend ist.
- Die Selbstverwaltung erklärt uns, wie die Vergütungen berechnet werden sollen. Das ist eigentlich eine Arbeitsanweisung ans InEK und für die Krankenhäuser nur eine Info. Herr Heimig wird uns beizeiten erzählen, welche DRG und Vergütungen denn 2025 anstehen werden.
Neue OPS
Voller Erwartung schauen wir in den neuen OPS-Katalog und sind sofort verwirrt: Die Ausschlusskriterien sind “komisch”. Aber erst mal einen Überblick gewinnen: Was ist neu?
Aber was war denn an den Ausschlusskriterien so komisch?
Die Erläuterungen zu den Ausschlusskriterien sind teilweise schwer verständlich. So wird bei den ganzen neuen OPS zu Biopsien und Pankreaseingriffen die Gastroskopie als Ausschlusskriterium genannt mit dem Hinweis “Das alleinige Vorliegen des/der genannten OPS-Kodes darf nicht zur Gruppierung in eine Hybrid-DRG führen“. Was bedeutet das? Man kann es so verstehen, dass eine Gastroduodenoskopie als einzige Leistung nicht als Papillotomie abgerechnet werden dürfe. Das liegt aber auf der Hand!
Sollte diese verklausulierte Aussage etwa doch bedeuten, dass die Durchführung einer Gastroduodenoskopie neben einer Papillotomie die Abrechnung einer Hybrid-DRG verhindern soll (der Sinn eines Ausschlusskriteriums)?
Es wäre schön, wenn die Selbstverwaltung hierzu noch ein klärendes Wort sprechen würde.
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