Abrechnungsprüfungen werden abgeschafft?

© mohamed_hassan

Wenige unter uns erinnern sich noch an die hitzigen Debatten um die Stichprobenprüfungen am Anfang des DRG-Zeitalters. Am Ende steckten so viele Teufel in den Details, dass die Regelung komplett aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde. Jetzt soll die Stichprobe wiederbelebt werden und sogar die Einzelfallprüfung ersetzen.

Damals…

Im Jahr 2007 erlaubte der Gesetzgeber die Durchführung von Stichproben zur Abrechnungsprüfung (§ 17c KHG). Es war eine komplexe Regelung. Die besondere Brisanz lag in der Fernwirkung: Aus den Beanstandungen der Fälle aus der Stichprobe sollten Konsequenzen für die anderen Fälle des Krankenhauses abgeleitet werden. Wie das genau vonstattengehen sollte, regelte der Gesetzgeber wohlweislich nicht.

Dem Gesetzgeber schwebte aber ein „pauschalisiertes Ausgleichsverfahren“ vor, das einzelfallbezogene Korrekturen ersetzen sollte. In der Praxis war die Vereinbarung solcher Pauschalstrafen aber kaum möglich, wie man sich unschwer vorstellen kann. Viel einfacher und wirtschaftlich viel interessanter für die Kostenträger war und blieb die Retaxierung durch Einzelfallprüfungen.

Die Kassen bestellten daher nach einigen unschönen Erfahrungen keine Stichprobenprüfungen mehr. Für die Kassen waren Stichproben auch deshalb uninteressant, weil dabei keine Mittel aus dem Krankenhaus-Budget direkt auf die Konten der Kassen flossen. Mit Wirkung zum 01.08.2013 hat der Gesetzgeber daher diese Prüfart wieder „eingestampft“.

Jetzt…

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Aber die Pauschalprüfung durch Stichprobe ist nicht tot! Die Lauterbach-sche Gesundheitsverwaltung hat die Idee wieder aufgegriffen. Der Referentenentwurf des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ (KHVVG) sieht eine Änderung des § 17c KHG vor, die genau diese alte Karmelle ab 2027 wieder aufleben lassen soll.

§ 17c KHG: geplante Änderung (Auszug)

(1a) Ab dem 1. Januar 2027 wird … die Einzelfallprüfung durch eine Stichprobenprüfung ersetzt, die vom Medizinischen Dienst durchgeführt wird. Der Medizinische Dienst Bund entwickelt bis zum 28. Februar 2026 ein Konzept für eine Stichprobenprüfung und legt dieses dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vor. …

Der MD-Bund dürfte gar nicht so viel Zeit brauchen: Das alte Konzept aus 2007 müsste noch in einem Archiv zu finden sein. Unter anderem fanden die G-AEP-Kriterien ihren Weg in die deutschen Krankenhäusern, weil der MD sie für die Stichprobenbeurteilung angepasst und verwendet hat. Das damalige Verfahren ähnelte den heutigen QR-Prüfungen des MD an vielen Punkten. Da haben Sie also eine ungefähre Vorstellung des Vorgehens des MD. Viel spannender wird die Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung (hier: Spitzenverband Bund und DKG) sein.

Auch dieses Mal hält sich der Gesetzgeber hier vornehm zurück. Die Parteien sollen (u.a.) das Nähere „zum Umgang mit Beanstandungen und deren finanziellen Ausgleich“ regeln. Ich bin kein Hellseher, aber das muss ich auch nicht sein um vorherzusehen, dass es hierüber keine Einigung geben wird. Wie so oft bei Regelungen, die nicht bloß fortgeschrieben werden, tippe ich auf eine Ersatzvornahme durch das Gesundheitsministerium.

Allerdings liegen alle genannten Termine weit nach den kommenden Bundestagswahlen. Man muss ebenfalls kein Hellseher sein um zu wissen, dass die Ära Lauterbach dann Geschichte sein dürfte. Wer dann lebt, dann sorgt?

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