Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung: Visite

Eine einzige nicht dokumentierte Visite – und die gesamte aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung fällt weg? Diese Frage liegt jetzt dem Schlichtungsausschuss auf Bundesebene vor. Am 7. Juli 2026 will er über die Anfrage S20260001 zum OPS 8-98f entscheiden. Für viele Häuser geht es dabei um fünfstellige Beträge je Fall – und um die Frage, wie formalistisch mit Mindestmerkmalen umgegangen werden darf.

Worum es geht

Der OPS 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) verlangt als Mindestmerkmal, dass „täglich mindestens eine Visite“ durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin durchgeführt wird. Fehlt die Dokumentation dieser Visite an einem einzigen Tag, prallen zwei Auffassungen aufeinander:

  • Medizinischer Dienst und Kostenträger (teilweise): Alles oder nichts. Der 8-98f fällt komplett, abgerechnet wird nur noch der niedriger bewertete OPS 8-980. Die Behandlung verliere ihr „Gepräge“ als Komplexbehandlung.
  • Krankenhausseite: tageweise Betrachtung. Nur der eine Tag zählt nicht für die Aufwandspunkte – der Code bleibt 8-98f. Eine vergessene Visite macht aus einer Intensivbehandlung schließlich keine Normalstation.

Warum das teuer wird

Weil die SAPS-/TISS-Aufwandspunkte den Fünfsteller und damit die DRG bestimmen, schlägt der Streit voll auf den Erlös durch. Der Antrag nennt konkrete Fälle: aus DRG E36Z wird A13E (minus 8.323 €), aus E77Z wird E79C (minus 4.687 €). Betroffen sind zahlreiche DRG.

Warum jetzt der Schlichtungsausschuss?

Den Weg dorthin hat das Bundessozialgericht selbst gewiesen. Mit Beschluss vom 12. Juni 2025 (B 1 KR 57/24 B) wies es eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück: Die reine Auslegung eines OPS habe keine grundsätzliche Bedeutung, dafür sei im „lernenden System“ der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG zuständig. Dessen Entscheidungen gelten als Kodierregeln – also verbindlich, auch für Unbeteiligte. Seitdem verweisen auch die Sozialgerichte auf diesen Beschluss.

Was auf dem Spiel steht

Im Kern geht es darum, wie starr der Wortlaut eines Mindestmerkmals genommen wird. Setzt sich das Alles-oder-Nichts-Prinzip durch, wird ein einzelner fehlender Eintrag in einer wochenlangen Intensivbehandlung zum wirtschaftlichen Totalschaden. Bleibt es bei der tageweisen Betrachtung, wird der Dokumentationsmangel sauber dort verbucht, wo er entstanden ist – an eben diesem einen Tag.

Wir können nur hoffen, dass dieser Kelch an den Krankenhäusern vorübergeht. Bürokratie haben wir wahrlich genug. Am 7. Juli wissen wir mehr.

PS: Das Thema hängt nicht am Einzelfall – auch Kostenträger in anderen Bundesländern (etwa Sachsen) haben es bereits aufgegriffen. Lückenlose Visiten-Dokumentation bleibt extrem wichtig.