Bundessozialgericht B 1 KR 40/15 R
…BSG SozR 4-2500 § 109 Nr 46 RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 69 Nr 10 RdNr 23; BSGE 117, 82 = SozR 4-2500 § 109 Nr 40, RdNr 35;…
Tipp: Setzen Sie mehrere Suchteile in Anführungszeichen, um z.B.
nach einem bestimmten Urteil zu suchen: "B 1 KR 40/15 R"
…BSG SozR 4-2500 § 109 Nr 46 RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 69 Nr 10 RdNr 23; BSGE 117, 82 = SozR 4-2500 § 109 Nr 40, RdNr 35;…
…– B 1 KR 6/12 R –, SozR 4-2500 § 109 Nr 27, Rn. 13; BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 – B 1 KR 40/15 R –, SozR 4-2500…
…BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 – B 1 KR 40/15 R -, SozR 4-2500 § 109 Nr 58, Rn. 20 f.; zur Übertragbarkeit in umgekehrte Richtung: SG Aachen, Urteil…
…dies der Beklagten mit Schreiben vom 02.05.2017, die bei der Beklagten am 19.06.2017 einging, mit und kam nach Prüfung im Begehungsverfahren in seinem Gutachten vom 04.07.2017 zu dem Ergebnis, dass…
…– B 1 KR 40/15 R; vgl. Urteil des erkennenden Senates vom 20. Dezember 2016 – L 1/16 KR 21/15 – Verwirkung der Nachforderung des Krankenhauses nach Ablauf eines Rechnungsjahres…
…Urteil vom 05. Juli 2016 – B 1 KR 40/15 R –, SozR 4-2500 § 109 Nr 58, Rn. 20 f.). Der Vertrauenstatbestand er-wachse daraus, dass die Krankenkasse regelhaft darauf…
…krankenversichert gewesene P. H. (im Folgenden: Versicherter) wurde vom 03.01.2015 (Notfalleinlieferung) bis zu seinem Tod am 04.01.2015 im Krankenhaus der Klägerin stationär behandelt. Mit Rechnung vom 10.02.2015 stellte die Klägerin…
…Urteil vom 01.07.2014, B 1 KR 2/13 R). Am 05.07.2016 habe das BSG (B 1 KR 40/15 R) entschieden, dass eine Nachforderung nur im Haushaltsjahr und im darauf folgenden Jahr…
…des Beschwerdegegenstandes 750,00 Euro übersteigt. Soweit die Klägerin beschwert ist, vermochte die Kammer, nachdem der Beschwerdewert 750,00 Euro nicht übersteigt, Gründe für eine Zulassung der Berufung nicht zu erkennen. Gegen…
…nicht näher bestimmter kalenderjahresbezogener Prozentsätze hinsichtlich der Gesamtzahl und des Gesamtrechnungsvolumens), hält zwischenzeitlich das BSG (Urteil vom 05.07.2016 – B 1 KR 40/15 R – juris –) an diesen weiteren…
…Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl z.B. BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 – B 1 KR 40/15 R –, juris, Rn. 20) Die Nichteinhaltung einer 4-Wochen-Frist für…
…5.7.2016 – B 1 KR 40/15 R – Juris RdNr 13, für SozR 4-2500 § 109 Nr 58 vorgesehen). 12 Abzurechnen ist nach den FPV das tatsächliche, nicht ein fiktives…
…Bundespflegesatzverordnung festgelegt wird (vgl. BSG Urteil vom 25.11.2010 – B 3 KR 4/10 R -, juris Rn. 9 f.; BSG Urteil vom 29.04.2010 – B 3 KR 11/09 R -,…
…und Krankenkassen einwirkt (BSG, Urteil vom 05.07.2016, B 1 KR 40/15 R, juris Rn. 20), ausgeschlossen. Indem die Klägerin den MD BEV mit einer Prüfung der Krankenhausabrechnung “nach § 275…
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.02.2018 Sozialgericht Dortmund S 68 KR 990/16 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 5 KR 537/17 Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.07.2017 wird…
…zu treffen. 10 Die Klägerin hat noch ausgeführt, die Aufwandspauschalen seien nach Rechnungen vom 20.06.2012 und 01.08.2012 am 10.07.2012 und 20.09.2012 bezahlt worden. Die streitgegenständlichen Ansprüche seien weder verjährt noch…
Medcontroller GmbH
willkommen@medcontroller.de
Fon: 0511 397 099 0
Fax: 0511 397 099 29
Hier finden Sie eine Übersicht unserer E-Learning-Angebote oder besuchen Sie direkt unsere Plattform unter training.medcontroller.de
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:
We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung