Sozialgericht Aachen S 13 KR 345/20
Kernpunkte:
Eine Fallzusammenführung ist nur zulässig in den Fällen, die in der Fallpauschalenvereinbarung und im KHEntgG festgelegt sind.
Eine von den Regelungen der FPV abweichende oder darüber hinausgehende Argumentation zur Notwendigkeit einer Fallzusammenführung, die sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot stützt, ist…