2003-1302a Bandscheibenprolaps

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

1302a Bandscheibenprolaps

Wenn die Diagnose „Bandscheibenprolaps“ (d.h. Dislokation der Zwischenwirbelscheibe oder Vorfall) als Folge einer akuten Verletzung gestellt wird, ist ein Kode aus einer der Kategorien anzugeben, die die Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern betreffen:

S13.– Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern in Halshöhe
S23.– Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern im Bereich des Thorax
S33.– Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern im Bereich der Lendenwirbelsäule und des Beckens.

Wenn die Diagnose nicht auf eine frische Verletzung zurückgeführt wird, wird ein Kode aus

M50.0† Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie (G99.2*)
M50.1 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie
M50.2 Sonstige zervikale Bandscheibenverlagerung

oder

M51.0† Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie (G99.2*)
M51.1 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie
M51.2 Sonstige näher bezeichnete Bandscheibenverlagerung

verwendet.

Gegebenenfalls sind Kodes für Spätfolgen anzugeben. Da es häufig schwierig ist, einen „Bandscheibenvorfall“ mit einer bestimmten Verletzung in Zusammenhang zu bringen, sind die meisten Fälle mit M50.0, .1, .2 oder M51.0, .1, .2 zu kodieren.