2011-1915c Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern

Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2004

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1915c Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern

In Fällen von Missbrauch ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.

Ein Kode der Kategorie

T74.– Missbrauch von Personen

als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nicht anzugeben.

Dies gilt auch für die Kodierung beim Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.