2016-0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und
H91.– Sonstiger Hörverlust

in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen