2004-1401c Dialyse

Kleine Änderungen der Version: 2012, 2007

Änderungen der Ursprungsversion: 2006, 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1401d Dialyse

Diagnosen
Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose
Z49.1 Extrakorporale Dialyse.
Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrundeliegende Krankheit zu kodieren.
b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse ist als Nebendiagnose anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme speziell zur Dialyse handelt.

Prozeduren

Für die Nierendialyse ist/sind der/die zutreffende(n) Prozedurenkode(s) aus

8-853 Hämofiltration
8-854 Hämodialyse
8-855 Hämodiafiltration
8-857 Peritonealdialyse

Danzugeben, und zwar so oft, wie diese Prozeduren während des stationären Aufenthaltes durchgeführt wurden.

Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8-853.1, .2), Hämodialysen (8-854.1) und Hämodiafiltrationen (8-855.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der
Maßnahme:

0 Bis 3 Tage

1 4 bis 11 Tage

2 Mehr als 11 Tage

Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung.

Zur Kodierung bei Aufnahme zur Anlage eines Dialyseshunts siehe DKR 0912c Chirurgisch angelegte arteriovenöse Fistel/Shunt.