2003-1804a Inkontinenz

Kleine Änderungen der Version: 2010

Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1804a Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).

  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).

  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz

R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz,
R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz bei der Entlassung besteht oder mindestens sieben Kalendertage lang andauert (s.a. DKR 0601a Schlaganfall).