2004-0212c Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kleine Änderungen der Version: 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


0212c Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kodierung

Diagnosen

Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (s.a. DKR 0211c Chemotherapie bei Neubildungen).

Der Kode

Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

ist nicht als Hauptdiagnose zuzuweisen.

Prozeduren

Der Prozedurenkode

8-541.4 Instillation von zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.