2003-0801a Taubheit und Schwerhörigkeit

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und
H91.– Sonstiger Hörverlust

in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen