2003-1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Kleine Änderungen der Version: 2009, 2007, 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2008, 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Akuter Schmerz
Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.

Unter diesen Umständen ist R52.0 Akuter Schmerz nicht zu kodieren (s.a. DKR D002b Hauptdiagnose und DKR 1801a Befunde und Symptome).

Die Ausschlussliste bei

R52.– Schmerz, anderenorts nicht klassifiziert

ist zu beachten. Sie schließt die Verwendung der Kodes dieser Kategorie dann aus, wenn die Lokalisation/Art des Schmerzes bekannt ist, und verweist auf die in diesen Fällen zu verwendenden (lokalisationsbezogenen) Schlüsselnummern.

R52.0 Akuter Schmerz

wird demnach nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation oder Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.

Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln, z.B.

8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie
8-914 Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie
8-918 Multimodale Schmerztherapie

Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz

Chronischer Schmerz wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen wird. Der Kode für die Lokalisation des Schmerzes wird als Hauptdiagnose angegeben.

Übliche Schmerzbehandlungsverfahren sind im OPS-301 zu finden, z.B.:

8-91 Schmerztherapie
5-038 Operationen am spinalen Liquorsystem
5-039 Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen
5-043 Sympathektomie
5-059 Andere Operationen an Nerven und Ganglien

Die Kodes

R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder
R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz

sind nur dann als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die Lokalisation der Schmerzen nicht näher bestimmt ist (siehe Ausschlusshinweise bei Kategorie R52) und die Definition der Hauptdiagnose zutrifft.

 

Beispiel 1

Ein Patient wird ins Krankenhaus zur Untersuchung eines chronischen therapieresistenten Schmerzes aufgenommen. Ursache und nähere Zuordnung des Schmerzes kann während des Krankenhausaufenthaltes nicht bestimmt werden.

Hauptdiagnose: R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz

In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden.

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Behandlung chronischer, therapieresistenter Schmerzen in der Kreuzgegend aufgenommen. Dem Patienten wird ein Rückenmarkstimulator (Einzelelektrodensystem) implantiert.

Hauptdiagnose: M54.5 Kreuzschmerz
Prozedur(en): 5-039.20 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Rückenmarkstimulation, Einzelelektrodensystem
5-039.30 Implantation einer epiduralen Elektrode, unilateral

Beispiel 3

Bei einem Patienten, der zur Behandlung eines bösartigen Lungentumors im Oberlappen aufgenommen wurde, wird während des Krankenhausaufenthaltes festgestellt, dass er an schweren Knochenschmerzen (aufgrund von Knochenmetastasen) leidet. Der Patient erhält Morphium, um den Schmerz zu kontrollieren.

Hauptdiagnose: C34.1 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Oberlappen (-Bronchus)
Nebendiagnose(n): C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes